Aktuelles aus Eisenhüttenstadt und Umgebung
Bericht aus der Stadtverordnetenversammlung vom 28.04.2022
Zur Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 28.04.2022 war ich leider verhindert. Deshalb kommt hier nur ein kurzer Bericht aus „zweiter Hand“.
Zum einen ging es um die Gründe für die Freistellung des Geschäftsführers des Krankenhauses. Zu diesem Punkt schwieg der Bürgermeister eisern. Das ist in so fern verständlich, da der Fall ggf. noch vor Gericht landet und dort alles gegen einen verwendet werden kann, was man gesagt hat. Für die Öffentlichkeit befriedigend ist es natürlich nicht.
Ein weiterer wichtiger Punkt war die Rückzahlung der Anschlussgebühren für Wasser und Abwasser durch den TAZV. Durch diese würden auf die Stadt Kosten in Höhe von etlichen Millionen zukommen, die sie nicht hat, d.h. die durch Kredit finanziert werden müssten. Da wir der Rückzahlung (eine Ungerechtigkeit wird durch eine andere ersetzt) ohnehin kritisch gegenüberstehen, kam von unserer Fraktion der Antrag, den im Dezember 2021 gefassten Beschluss, unsere Vertreter (die der Stadt) in der Zweckverbandsversammlung zu verpflichten, die Rückzahlung zu fordern, aufzuheben. Der Antrag scheiterte mit 13 zu 13 Stimmen. Der folgende Antrag der Verwaltung, für die durch die Rückzahlung der Stadt entstehende Kosten einzustehen (z.B. Kreditaufnahme) fand aber auch keine Mehrheit. Ich gehe davon aus, dass die Kommunalaufsicht bei dieser widersprüchlichen Beschlusslage die ganze Aktion ohnehin abgeblasen hätte. Soweit kam es aber nicht. Am 16.05.2022 tagte die Zweckverbandsversammlung des TAZV. Dort fand der Antrag auf Rückzahlung mit 8 zu 13 Stimmen keine Mehrheit und ist damit vom Tisch.
Andere Vorlagen beinhalteten die Einziehung und die Widmung von Verkehrsflächen,30 km/h Zonen in der Stadt, die Entgeltordnung für das Friedrich – Wolf – Theater, den „Textbebauungsplan Einzelhandel“, das Integrierte Stadtentwicklungskonzept und die Ausübung des Vorkaufsrechtes für eine Straßenfläche.
Von unserer Fraktion gab es zu dieser SVV zwei Anfragen. Die erste bezog sich auf die Feuermeldeanlage und die Elektroinstallation im Freizeitzentrum (ehem. Pionierhaus) und die zweite auf die Einhaltung des vorgeschriebenen Betreuungsschlüssels in Kindereinrichtungen.
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