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Fahrradbeförderung in der Woltersdorfer Straßenbahn zulassen – Mobilitätslücke schließen
Die Fahrradmitnahme in der Woltersdorfer Straßenbahn ist laut den Beförderungsbedingungen verboten. Vielen Fahrgästen ist die Regelung nicht bewusst, vor allem da ihnen Fahrradfahrkarten für den gesamten Tarifbereich C verkauft werden.
„Erst gestern war ich wieder Zeuge, wie eine Tramfahrerin einem Fahrgast mit Fahrrad die Mitnahme verweigern wollte – trotz nahezu leerer Straßenbahn und obwohl die wenigen übrigen Fahrgäste erklärten, das Fahrrad störe nicht im geringsten. Letztlich hatte die Fahrerin zwar ein kulantes Einsehen, aber die Beförderungsbedingungen sind an dieser Stelle leider eindeutig.“ so Sebastian Meskes von der Woltersdorfer LINKEN, der eine solche Szene nicht zum ersten Mal beobachtet hat.
„Die Woltersdorfer Straßenbahn muss schleunigst ihre Beförderungsbedingungen anpassen. Für viele Fahrgäste, vor allem Pendler, stellt das Verbot der Radmitnahme eine echte Mobilitätslücke auf dem Weg zum S-Bahnanschluss in Rahnsdorf dar. Die Radmitnahme zu erlauben, würde der Straßenbahn zudem bei vertretbarem Aufwand neue Kundenschichten erschließen. Der Betriebsablauf und die Sicherheit kann durch Einschränkungen, z. B. nur ein Rad pro Bahn, gewährleistet werden.“ so Meskes abschließend.
