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Vorschlag schadet den Kommunen!

Der Gesetzentwurf, der bisher nicht offiziell vorliegt, löst das Problem der Altanschließer nicht, es bleibt bestehen. Für Anschlüsse, die bereits vor 1990 entstanden waren, sollten und mussten die Grundstückseigentümer ohnehin bisher nicht bezahlen.

 

Der Vorschlag der Fraktionen aus SPD und CDU, dass die Kommunen selbstständig regeln können, ob Altanschließer auch für die Erschließung neuer Wohngebiete herangezogen werden, greift zu kurz. Vor allem vor dem Hintergrund der hoch verschuldeten Zweckverbände wird die Entscheidungsmöglichkeit erheblich eingeschränkt werden.

 

Ziel muss es sein, endlich Entlastung, Rechtssicherheit und Rechtsfrieden für die Altanschließer zu erreichen. Mit dem Gesetzentwurf, den DIE LINKE im Dezember 2008 in den Landtag eingebracht hat und der demnächst im Innenausschuss mit Experten beraten wird, ist das möglich. DIE LINKE schlägt darin vor, dass die zum 31. Dezember 2003 bereits einmal verjährten Herstellungsbeitragsforderungen auch verjährt bleiben.

 

Zur Erinnerung: Mit dem Zweiten Kommunalen Entlastungsgesetz änderte die Koalition aus SPD und CDU 2003/2004 gegen die Stimmen der damaligen PDS das Kommunalabgabengesetz mit dem Ziel, Beitragsausfälle bei den Aufgabenträgern zu verhindern. Die Gemeinden und Zweckverbände sollten mehr finanzielle Spielräume erhalten. Das war die Grundlage dafür, dass bereits damals verjährte Forderungen für Herstellungsbeiträge von Altanschließern unbestimmt in die Zukunft verschoben wurden. Damit ist das gesamte Problem potenziert worden.