Verkehrsentlastung für Erkner durch Landesstraßenbedarfsplan 2010 in Sicht
Die Fraktion DIE LINKE in der Stadtverordnetenversammlung Erkner begrüßt ausdrücklich das transparente Verfahren der Fertigung der Stellungnahme der Stadt Erkner zum Landesstraßenbedarfsplan 2010 und fordert die Bürgerinnen und Bürger Erkners auf, ihrerseits Anregungen und Bedenken zum Plan zu äußern.
Der Entwurf des Bürgermeisters wird auf der 6. Sitzung des Ausschusses Stadtentwicklung, Bauplanung, Natur- und Umweltschutz, Verkehr (27.10.2009, 18.30 Uhr, Rathaus der Stadt Erkner, Friedrichstraße 6–8, Bürgersaal) unter Tagespunkt 9 (Information zur Stellungnahme der Stadt Erkner im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Landesstraßenbedarfplanes 2010) beraten.
Die Dokumente des Entwurfes des Landesstraßenbedarfplanes 2010 können Sie in der Stadtverwaltung Erkner oder bei den Mitgliedern der Fraktion DIE LINKE einsehen. Sie finden sie auch im Internet unter http://www.ls.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.166002.de
zum Herunterladen.
Die Fraktion DIE LINKE vertritt folgende Meinung:
Fraktion DIE LINKE
In der Stadtverordnetenversammlung Erkner
Bemerkungen zum Entwurf der Stellungnahme der Stadt Erkner zur Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplanes 2010, Netzerweiterung (NE) L 30 – AS Freienbrink
Teil 2
Die Fraktion DIE LINKE bittet und beantragt:
In der Sondersitzung des Ausschusses Ortsgestaltung, Bau, Umwelt und Naturschutz am 27.10.2009, die Stellungnahme des Bürgermeisters zum Landesstraßenbedarfsplan und unsere bzw. weitere eingehende Hinweise zu beraten.
Im Entwurf der Stellungnahme werden die aus dem Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) bekannten und im Internet verfügbaren Unterlagen über den Arbeitsstand zum Landesbedarfsstraßenplan 2010 und das sehr günstige Nutzen-Kostenverhältnis dieser Maßnahme nicht zur Kenntnis genommen. Eine Erklärung fehlt.
So heißt es im Entwurf der Stellungnahme: Durch die vorgesehene Trassenführung sind für Erkner aus heutiger Sicht jedoch keine positiven Effekte zu erwarten.
Aus den vom MIR zur Beteiligung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellten Unterlagen geht eindeutig hervor, dass die NE zu einer Verringerung des durchschnittlichen täglichen Verkehrs aus Richtung Neu Zittau bis zum ovalen Kreisel von 11.000 Kfz auf 7.000 Kfz und auf der Fürstenwalder Straße in Richtung Autobahn von 18.000 auf 13.000 Kfz führen soll. Die Angaben können im Einzelnen aus den Darstellungen „Bezugsfall 2025, L 30, NE L 30 – AS Freienbrink“, „Belastungsdifferenzen…“ und „Maßnahmefall…“ entnommen werden. Dabei ist folgendes zu bemerken. Der Ingenieurgruppe IVV ist ein Fehler unterlaufen, der unbedingt einer Aufklärung bedarf. Dem neuen Knoten „Abgang der NE zur Anschlussstelle Freienbrink“ sollen aus Richtung Neuzittau über die neue Ortsumfahrung der L 30 im Raum Neu Zittau (Westumgehung) täglich 13.000 Kfz und über die dann alte L 30-Trasse 2.000 Kfz zufließen. Vom Knoten aber gehen nur 7.000 Kfz in Richtung Erkner und 6.000 Kfz in Richtung Anschlussstelle Freienbrink ab.
Da die Westumgehung von Neu Zittau im Entwurf des Landesstraßenverkehrsplanes als ein so genanntes indisponibles Vorhaben ausgewiesen ist, verstärkt sich der Verkehrsdruck auf die Ortdurchfahrt Erkner im Bereich der Neu Zittauer und Fürstenwalder Straße um weitere bis zu 2.000 Kfz, wenn keine Netzerweiterung erfolgt. Indisponible Vorhaben sind Maßnahmen, die im Rahmen des vom Landtag beschlossenen, noch laufenden (alten) Bedarfsplans – aus welchen Gründen auch immer – nicht realisiert werden konnten.
Weiter heißt es im Entwurf der Stellungnahme: Sie (die Trassenführung) weist im Gegenteil erhebliche Nachteile für die Bürger sowie für Natur und Umwelt auf.
Auf Seite 45 des Ergebnisberichts werden die potenziellen Umweltauswirkungen als sehr hoch eingeschätzt und demzufolge keineswegs unterschätzt oder gar verkannt. Dazu heißt es im Ergebnisbericht weiter: Die Netzergänzung hat deutlich höhere Entlastungswirkungen auf die erhebliche Schwachstelle Erkner. Die Querung der Aue und des Überschwemmungsgebietes können bei NE nicht vermieden werden. Durch Optimierung der Linie werden besonders wertvolle Altgewässer aber nicht mehr tangiert.
Im Entwurf der Stellungnahme heißt es: Die vorgesehene Trassenführung würde unter anderem das Siedlungsgebiet Karutzhöhe tangieren. Das ist aber laut „Linienoptimierung – Umweltaspekte NE L 30 – AS Freienbring; Maßnahme nach Abwägung“ gar nicht der Fall.
Im Entwurf der Stellungnahme der Stadt heißt es weiterhin: Am 31.03.2009 hat die Stadtverordnetenversammlung Erkner den Lärmaktionsplan… als Handlungskonzept bzw. planerische Grundlage zur Reduzierung und Vermeidung von Umgebungslärm im Stadtgebiet beschlossen.
Dazu ist folgendes zu bemerken. Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie, umgesetzt in bundesdeutsches Recht als Sechster Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes „Lärmminderungsplanung“ (BGBl. I Nr. 38/2005, Seite 1794 ff.), ist für Straßenabschnitte mit einer Verkehrsbelegung von mehr als 6 Mio. Fahrzeuge pro Jahr (oder 16.500 Fahrzeuge pro Tag) ein Lärmaktionsplan aufzustellen. In Erkner betrifft das die Friedrichstraße und die Fürstenwalder Straße. Hier wurde eine Verkehrsbelegung von 18.000–21.000 bzw. von bis zu 18.000 Fahrzeugen pro Tag festgestellt. Und für die spürbare Entlastung dieser Straßenzüge von Fahrzeugen wurde nur eine machbare Variante gefunden, die zentrumsnahe Umfahrung, eine Trasse die zwischen Fürstenwalder Straße und Beuststraße unmittelbar entlang der Eisenbahnlinie führen kann. Die Voraussetzungen für die Machbarkeit dieser Maßnahme haben sich durch die Verlegung der Bahntrasse im Bereich des Bahnübergangs Beuststraße in Richtung Westen verbessert, weil dort ansonsten die empfindlichsten Eingriffe in privates Grundstückseigentum erforderlich gewesen wären.
Fazit:
Die Stadt Erkner sollte die sich mit der Netzerweiterung L 30 – Anschlussstelle Freienbrink bietende Chance der spürbaren Entlastung der Innenstadt von Verkehr unbedingt nutzen. Es sollte bereits in der Stellungnahme die Erwartung geäußert werden, in den Planfeststellungsunterlagen den nach dem bundesdeutschen Recht maximalen Lärmschutz für die Anwohner an der künftigen Landesstraße vorzusehen.
Die Stadt Erkner sollte des Weiteren die Aufnahme der o. g. zentrumsnahen Umgehungstrasse für die L 30/38 in den Landesstraßenbedarfsplan 2010 verlangen, deren Entlastungswirkung für die Friedrichstraße außerordentlich sein wird und damit auch das Nutzen-Kostenverhältnis sehr günstig beeinflusst. Die hierfür erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen kämen auch den Anwohnern in der Beuststraße und Rudolf-Breitscheid-Straße zu Gute, die nicht wenig von Schienenverkehrslärm betroffen sind, jedoch im Zuge des derzeit laufenden Ausbaus der Eisenbahnstrecke keinen Lärmschutz erhalten haben.
Dr. Elvira Strauß
Im Namen der Fraktion DIE LINKE
Bürgermeister Jochen Kirsch stellt folgenden Entwurf der Stellungnahme der Stadt Erkner zum Landesstraßenbedarfsplan 2010 zur Diskussion:
ENTWURF der Stellungnahme Stadt Erkner
Fortschreibung Landesstraßenbedarfsplan 2010
hier: Netzerweiterung L 30 – AS Freienbrink
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Besorgnis haben wir die Netzerweiterung L 30 im Rahmen des Landesstraßenbedarfsplanes 2010 zur Kenntnis genommen. Mit der Netzerweiterung soll eine Verbindung von der L 30 zwischen Erkner und Neu Zittau zur Autobahnanschlussstelle Freienbrink geschaffen werden. Durch die vorgesehene Trassenführung sind für Erkner aus heutiger Sicht jedoch keine positiven Effekte zu erwarten. Sie weist im Gegenteil erhebliche Nachteile für die Bürger sowie für Natur und Umwelt auf.
Die vorgesehene Trassenführung würde die Siedlungsgebiete Karutzhöhe und Hohenbinde sowie die Wohnstätten der Hoffnungstaler Anstalten Lobetal in Erkner tangieren.
Durch die zusätzlichen Verkehre ergibt sich eine Verlärmung von derzeit ruhigen Wohngebieten, welche im Sinne der EU- Umgebungslärmrichtlinie eigentlich vor einer Zunahme von Lärmbelastungen zu schützen sind. Es ist eine deutliche Neubelastung der entsprechenden Anwohner zu erwarten.
Erkner wird bereits aktuell von Landesstraßen L 30 und L 38, einer Bahntrasse sowie von Wasserstraßen durchschnitten. Mit der geplanten Netzerweiterung würden weitere Trennwirkungen entstehen.
Insgesamt ist die Stadt Erkner bestrebt, zur Minderung des Verkehrslärmes, gezielte kurz-, mittel-, und langfristige Maßnahmen durchzuführen.
Die Verkehrsentwicklung nimmt in der gesamtstädtischen Konzeptplanung eine herausragende Position ein, da sie maßgeblich die Qualität angrenzender Nutzungen sowohl positiv als auch negativ beeinflusst.
Zur Erhaltung und insbesondere zur Verbesserung der Stadt-, Wohn- und Aufenthaltsqualität wurde daher in den letzten Jahren eine umfassende und integrierte Betrachtung der Entwicklungsmöglichkeiten für die einzelnen Verkehrsarten sowie städtischen Verkehrssysteme durchgeführt.
Es wurde ein Integrierter Verkehrsentwicklungs- und Lärmminderungsplan für Erkner erarbeitet (Beschluss der Stadtverordneten am 25.09.2007).
Ergänzend erfolgte entsprechend der Aufforderung durch das Landesumweltamt Brandenburg im vergangenen Jahr die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (siehe Internetseite Stadt Erkner unter Umweltschutz/ Abschlussbericht).
Am 31.03.2009 hat die Stadtverordnetenversammlung Erkner den Lärmaktionsplan für die Stadt Erkner als Handlungskonzept bzw. planerische Grundlage zur Reduzierung und Vermeidung von Umgebungslärm im Stadtgebiet beschlossen. Bei weiteren Planungen sowie Abstimmungen mit Behörden, Baulastträgern und privaten Investoren sollen die Leitlinien des Lärmaktionsplanes berücksichtigt werden und der Öffentlichkeit auch zukünftig Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten eröffnen.
Die Netzerweiterung im Raum Erkner geht einher mit einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch den erforderlichen Eingriff in Natur und Landschaft. Davon betroffen sind:
- das LSG „Müggelspree- Löcknitzer Wald- und Seengebiet“
- FFH-Gebiet „Spree“,
- festgesetzte Überschwemmungsgebiete nach § 100 Bbg WG,
- sowie Trinkwasserschutzzonen II und III.
Eine Verlärmung von Erholungsgebieten wird zudem erfolgen.
Schon bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkner und der Erarbeitung des Landschaftsplanes war die Stadt Erkner stets angehalten, der naturräumlichen Lage der Stadt Rechnung zu tragen, eine Ausweitung von Baugebieten in den Außenbereich gering zu halten.
Sehr geehrte Frau Gläsmer, ich bitte Sie im Rahmen der Behördenbeteiligung zum Entwurf des Landesstraßenbedarfsplanes 2010 um Ihre Unterstützung für eine Alternativlösung für Neu Zittau, Gosen, Wernsdorf.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsch
