Streit zwischen Landkreis und Krankenkassen darf nicht zu Lasten der Bürger gehen
Nun prescht also der Werkleiter des Eigenbetriebs Rettungsdienst des LOS Herr Dr. Fehse und in seiner braven Gefolgschaft die Kreistagsmehrheit wieder einmal vor, wenn es darum geht, Bürger des Landkreises und andere Betroffene für schlecht gemachte Gesetze und nicht gelöste Verwaltungsstreitigkeiten in Haftung zu nehmen. In einer einzigartigen Vorreiterrolle im Land Brandenburg wurde in der neuen Gebührensatzung für den Rettungsdienst im Landkreis bestimmt, die Risiken für die bei Rettungsdiensteinsätzen entstehenden Kosten im wesentlichen den betroffenen oder beteiligten Bürgern anzulasten.
Immer wenn die zuständige Krankenkasse für einen Einsatz nicht zahlen will, muss zukünftig der kranke oder verunfallte Bürger oder derjenige, der den Rettungsdienst alarmiert hat, die Zeche zahlen.
Und damit das auch ganz "rechtssicher" ist, definieren Herr Dr. Fehse und die Kreistagsmehrheit mal gleich noch die in Frage kommenden Fälle - z.B.
Wenn jemand trotz Wiederbelebungsversuchen der Rettungskräfte verstirbt, muss er bzw. seine Erben den Rettungsdiensteinsatz trotzdem bezahlen - und das ohne Berücksichtigung dessen, wann der Rettungsdienst bei dem Kranken eintrifft.
Oder der angesichts der desolaten Erreichbarkeit von Ärzten im ländlichen Raum nicht so seltene Fall, dass in Ermangelung eines schnell erreichbaren Hausartzes der Rettungsdienst und Notarzt in Anspruch genommen wird, jedoch kein Transport in ein Krankenhaus erforderlich ist. Gerade diese Einsätze wollen die Krankenkassen nicht bezahlen. Also werden die Betroffenen auch hier zusätzlich in Anspruch genommen, obwohl sie ihre Beiträge zur Krankenversicherung leisten. Viele Bürger im Landkreis sind damit wieder einmal doppelt benachteiligt - neben der sich verschlechternden medizinischen Versorgung muss dafür auch noch mehr bezahlt werden.
Besonders hervorzuheben ist noch die nun festgeschriebene Regelung, dass der bei der 112 Anrufende dann zahlen soll, wenn er "den Rettungsdienst für sich oder einen Dritten anfordert, obwohl er …wissen muss, dass ein dies rechtfertigender Notfall nicht vorliegt". Im Klartext: Bevor jemand den Rettungsdienst über die 112 alarmiert, mache er sich - wie auch immer - kundig, ob es überhaupt ein Notfall ist. Ein medizinisches Grundstudium scheint nach dieser Auffassung von Dr. Fehse und der zustimmenden Kreistagsabgeordneten wohl das Minimum für einen Anruf bei der 112 zu sein. Anderenfalls würden Bürger des Landkreises zumindest "grob fahrlässig" handeln, wie es Rechtsanwalt Rolf Hilke (CDU) äußerte. Da kann man doch nur hoffen, dass kein von derartigen Gebührenbescheiden des Landkreises Betroffener auf Rechtsbeistand bei Herrn Hilke setzt.
Wenn der Dr. Fehse nun abzuwiegeln versucht:"Wir werden keinen zur Kasse bitten, der uns aus Unwissenheit anruft", ist das schlichtweg Dummenfang. Eine Satzung wie auch Gesetze werden nicht dafür gemacht, dass man sie dann nicht anwendet. Und sogenannte "Ermessensentscheidungen" von Verwaltungen werden meistens zu ungunsten der Betroffenen getroffen.
Protest der Bürgerinnen und Bürger gegen diese Satzung des Landkreises tut not.
