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Stadtverordnetenversammlung: Beschlussantrag zum Thema Aufnahme von Flüchtlingen in Erkner

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Erkner begrüßen die Bemühungen des Bürgermeisters, schnelle und unbürokratische Lösungen zur Unterbringung der vom Landkreis avisierten Flüchtlinge in Erkner zu finden.
Gleiches gilt hinsichtlich der Absprachen mit dem Bezirk Treptow-Köpenick bezüglich der Unterbringung von Flüchtlingen in einem Gebäude in Hessenwinkel und die Bewältigung der damit verbundenen Auswirkungen auf die Stadt Erkner.

Die Stadt Erkner ist eine weltoffene Stadt und bietet keinen Platz für Rassismus. Wir setzen uns gemeinsam für eine positive Willkommenskultur gegenüber Flüchtlingen ein.
Gleichzeitig sind sich alle politisch Verantwortlichen bewusst, dass das Thema „Flüchtlingsunterbringung“ ein für die Bürgerinnen und Bürger wichtiges und auch schwieriges Thema ist, und dass Entscheidungen diesbezüglich rechtzeitig und nur unter umfassender Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner Erkners getroffen werden können und müssen.


Rechtsgrundlage:

§ 44 AsylVfG, 53 Abs. 1 AsylVfG, Vorschriften des Landesaufnahmegesetz – LAufnG,

Behandelt im Ausschuss:

Sozialausschuss am 8.6.2015

Sachdarstellung/Begründung:

Nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl.
Das Asylrecht wird in Deutschland nicht nur – wie in vielen anderen Staaten – auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht.
In Brandenburg wurde den Landkreisen und kreisfreien Städten die Unterbringung der Asylbewerber übertra­gen, die nicht länger verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen (§ 1 Abs. 1 LAufnG).

Diese Aufgabe wird in kommunaler Selbstverwaltung erledigt. In der Regel werden durch die Kom­munen aufgenommene Asylbewerber in Gemein­schaftsunterkünften untergebracht. Den Betrieb dieser Gemeinschaftsunterbringungen haben die meisten Kommunen an Wohlfahrtsverbände und private Träger übertragen; die Rechtsgrundlage hierzu liefert § 4 Abs. 3 LAufnG Brandenburg.
Am 22. Mai berichtet in diesem Zusammenhang die MOZ in ihrem Lokalteil für Erkner:
"Gut 300 Flüchtlinge mehr als geplant werden 2015 im Kreis Oder-Spree ankommen. Wir haben jetzt neue Zuweisungszahlen erhalten", sagt Rolf Lindemann, Leiter der neu gegründeten Stabstelle Flüchtlingswesen in Beeskow. Damit steigt die Zahl der Menschen, die Unterkunft und weitere Hilfen benötigen, auf 1051. Pro Woche erreichen 26 Kinder, Frauen und Männer die Region. "Eine derbe Herausforderung. Die Gemeinschaftsunterkünfte sind voll belegt. Wir haben keine Puffer mehr", sagt Lindemann. Dringlichste Aufgabe sei nun, kurzfristig Wohnungen zu finden. "Wir haben zwar vielerorts Leerstand, aber es dauert mindestens sechs bis acht Wochen, bis die Räume bezugsfertig sind", schildert der Stabschef.

In einer Konferenz der Bürgermeister und Amtsdirektoren mahnte er nun an, Wohnungsangebote, aber auch solche über Möbel und Fahrräder zu unterbreiten. Bürger, die helfen möchten, sollen sich an ihre Gemeinden oder Ämter wenden, wo die Angebote zunächst gesammelt werden müssten. "Jedes Zimmer ist besser als die Unterbringung in einer Turnhalle", sagt Lindemann. Auch wenn eine Familie Flüchtlinge im eigenen Haushalt unterbringen wolle, sei dies möglich. Der Kreis werde sich "angemessen an den Kosten des Wohnraumes beteiligen". Wenn alle guten Willens seien, funktioniere es, ist Lindemann zuversichtlich.

In der letzten Sitzung des Sozialausschusses hat die Stadtverwaltung den Sachverhalt auf Nachfrage bestätigt. Es ist nicht die Frage, ob Flüchtlinge in erheblicher Zahl nach Erkner kommen, sondern nur noch wann diese kommen.
Es ist daher notwendig, dass sich auch die Stadtverordnetenversammlung Erkner mit dem Thema befasst und vorausschauend handelnd politische Verantwortung unternimmt.
Dabei sollten die Fraktionen eine gemeinsame Position im Interesse der Stadt Erkner definieren und hierzu  in einem ersten Schritt eine gemeinsame Erklärung abgeben, damit die Bürgerinnen und Bürger der Stadt sich auf die Situation einstellen kann.
Nichts wäre schlimmer, als diese vor vollendete Tatsachen zu stellen und erst nach Ankunft der Flüchtlinge, welche jeden Tag denkbar ist, hierzu aufklären.

Kosten:

keine

Bürgerbeteiligung:

ja

Folgekosten:

zu ermitteln



Dr. Elvira Strauß
Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE