Stadtverordnetenversammlung am 20. Juni 2017 – Beschlussantrag: Direkte Bürgerbeteiligung an der Maßnahmenplanung für den Haushalt 2019 einführen, als Voraussetzung dessen Aussagekraft 2018 verbessern
Beschlussempfehlung:
Der Bürgermeister wird ersucht,
- für die Haushaltsplanung 2019 die Voraussetzungen für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bestimmung eines Teiles der zu planenden Maßnahmen (Bürgerhaushalt, Bürgerbeteiligungshaushalt) zu schaffen. Dafür wird ein Rahmen von 60.000 Euro als Orientierungswert vorgesehen;
- die Einführung gem. den Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschafisstelle (KGSt) zu organisieren;
- zur bürgerfreundlichen Aufbereitung der Haushaltsdaten mit dem Haushaltsplanentwurf 2018 alle von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen ab einem Umfang von 2.000 Euro einzeln aufzuführen und zu erläutern sowie fiir Investitionen von nicht geringer finanzieller Bedeutung alle für die Veranschlagung erforderlichen Voraussetzungen gem. § 9 der Gemeindehaushaltsverordnung aufzufiihren;
- Bereits in Vorbereitung auf den Haushalt 2018 die Bürgerinnen und Bürger im Zeitraum von etwa September bis November zu befragen, welche Maßnahmen aus ihrer Sicht derzeit wichtig und richtig sind.
Rechtsgrundlage:
Kommunalverfassung (BbgKVerf), Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)
Sachdarstellung/Begründung:
Nach der Aussprache über den bisherigen Antrag im Haushalts- und Finanzausschuss sieht es die Fraktion als erforderlich an, den Rahmen für die Einführung eines Bürgerhaushaltes in Erkner zu ändern, um das Anliegen weiter zu befördern.
- Zu Nummer 1.
Da sich die Stadtverwaltung große Bedenken äußerte, bereits 2018 einen Bürgerhaushalt hinzubekommen und die Fraktionen der SPD und CDU diese teilen, wird 2019 als Termin für die Einführung, Teilhabe an der Haushaltsplanung, vorgeschlagen. Der Rahmen von 60.000 Euro soll beibehalten werden und signalisieren, dass es sich hierbei um ein ernstes Anliegen der Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger an der Haushaltsplanung und nicht um ein Feigenblatt fiir Bürgerbeteiligung handelt. - Zu Nummer 2.
Die Stadt Erkner ist Mitglied der Kommunalen Gemeinschafisstelle (KGSt). Deren Empfehlungen sind der Stadtverwaltung frei zugänglich und eine sichere Bank fiir eine erfolgreiche Einführung dieser Art Haushaltsplanung. - Zu Nummer 3.
Die bürgerfreundliche Aufbereitung der Haushaltsdaten, Transparenz, ist eine notwendige Voraussetzung für die Gewährleistung der Mitwirkung. - Zu Nummer 4.
Die unverbindliche Befragung soll einen Test darstellen, in welchem Umfang und finanziellen Dimensionen dann 2018 im Zuge der Einfiihrung Maßnahmenvorschläge für den Haushalt 2019 erwartet werden können. Einzelne Maßnahmenvorschläge können durchaus schon in den Haushaltsplan 2018 eingehen.
Die letztliche Entscheidung über den Haushalt obliegt weiterhin den Stadtverordneten als den kommunalen Mandatsträgern. Die Impulse seitens der Bürgerschaft sind nach unserem Verständnis wertvoll für den Prozess der Entscheidungsfindung über den Haushalt.
Dr. Elvira Strauß
Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE in der Stadtverordnetenversammlung Erkner
Abstimmungsergebnis in der SVV:
Der Antrag wurde bei einer Enthaltung mehrheitlich in den Ausschuss Finanzen, Haushaltsplanung, Wirtschaftsförderung, Tourismus zurück überwiesen.
