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Stadtentwicklungsausschuss: Andrea Pohl und Dr. Lothar Kober stellen Fragen zum Bebauungsplangebiet „Gottesbrücker Weg"

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauplanung, Natur- und Umweltschutz, Verkehr am 9. September 2014 stellen die Stadtverordneten Andrea Pohl und Dr. Lothar Kober (Fraktion DIE LINKE) Fragen zur Entwicklung des Bebaungsplangebietes „Gottesbrücker Weg“ in Hohenbinde.

  1. Frage: Im Haushaltsplan für 2014 sind 95.000 Euro für die Erschließung der Grundstücke im B-Plangebiet „Gottesbrücker Weg“ eingestellt, die der Stadt Erkner gehören. Wann beginnt die Erschließung gemäß Erschließungsvertrag; wann wird der Betrag von 95.000 Euro voraussichtlich fällig?
  2. Frage: Die SVV hat am 8. April 2014 den Verkauf von stadteigenen unvermessenen Teilflächen der Grundstücke im B-Plangebiet beschlossen (Drucksache Nr. 0474/14). Wie viele Baugrundstücke (3, ggf. 4 lt. Beschlussbegründung) sind bisher zu welchen qm-Preisen verkauft?
  3. Frage: Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan wurde mit Datum vom 5. Dezember 2013 ortsüblich bekannt gemacht. Innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung können beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht werden (siehe Amtsblatt für die Stadt Erkner vom 14. Dezember 2013, S.2). Liegen der Stadtverwaltung derartige Einsprüche vor; wenn ja, welche Mängel werden darin angeführt?
  4. Frage: Hält die Stadtverwaltung die Anforderungen an die öffentliche Bekanntmachung der Arten umweltbezogener Informationen gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB bei ihrer ortsübliche Bekanntmachung der Entwürfe des B-Plans „Gottesbrücker Weg“ (Bekanntmachungsregelung), die seit dem Europarechtsanpassungsgesetz zum Baugesetzbuch gilt, für eingehalten und damit den B-Plan für nicht mehr angreifbar?