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Stadtentwicklungsausschuss am 14. November 2017: Fragen von Mario Hausmann an den Bürgermeister

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kirsch,

in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauplanung, Natur- und Umweltschutz und Verkehr am Dienstag, den 14. November 2017, bitte ich um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen und Wiedergabe im Protokoll.

Betreff: Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit der Steganlage am Dämeritzsee herstellen



Vorbemerkung:

 

Der Bürgermeister teilte allen Stadtverordneten zu unserem Antrag vom 26. November 2015 („Öffnung des gesperrten Badestegs …“) mit, dass der Badesteg aufgrund von Gefahrenstellen im Wasser gesperrt werden müsse.

Uns wurde in der Sommerpause bekannt, dass bereits am 29. Oktober 2016 der Schwimm- und Tauchsportverein Biber e.V. in Absprache mit der Stadtverwaltung eine Beräumung durch ein Taucherteam durchgeführt hat. Dieser Bergungstauchgang wurde dokumentiert und die Ergebnisse der Stadtverwaltung übergeben.

Wir gingen daher davon aus, dass es jetzt keine Gefahrenstellen mehr im Wasser gibt und stellten am 5. September 2017 erneut den Antrag auf Öffnung der Steganlage für die Öffentlichkeit. Dieser wurde mit derselben Begründung (Gefahrenstellen) abgelehnt.

Die von Ihnen vorgegebenen Gefahrenstellen würde ich gerne in Qualität und Quantität nachvollziehen können und habe daher Akteneinsicht über die Dokumentation des Bergungstauchganges der Biber am 29. September 2017 beantragt. Dieser Antrag wurde mir von Ihnen jedoch mit Schreiben vom 6. Oktober 2017 mit der Begründung „Ihrem Akteneinsichtsgesuch stehen schutzwürdige Belange insbesondere des Schwimm- und Tauchsportvereins Biber e.V. entgegen“ abgelehnt.

Da es nicht möglich war, diese Angelegenheit persönlich mit der Akteneinsicht klären zu können, stelle ich meine Fragen nun im Ausschuss:

  1. Bitte geben Sie mir einen historischen Abriss der früheren Steganlage bis zur jetzigen Steganlage sowie eine Ausführung, warum und wann die alte Steganlage einer neuen weichen musste?
  2. Wurde die neue Steganlage mit Fördermitteln errichtet? Wenn ja, welche Bedingungen wurden an diese geknüpft und wieviel Fördermittel sind für den Bau verwendet worden?
  3. Was sind genau die Gefahrenstellen in Qualität und Quantität an und um dieser Steganlage und wie weit sind diese Gefahrenstellen vom Steg entfernt?
  4. Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Steganlage für die Öffentlichkeit wieder begehbar zu machen, und was würde diese Maßnahme kosten?


Um die Attraktivität unserer Stadt zur Nähe zum Wasser weiter zu fördern und erlebbar zu gestalten, sollte der Wasserzugang über den Steg wieder ermöglicht werden.

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.



Mario Hausmann
Stadtverordneter, Fraktion DIE LINKE