Stadtentwicklungsausschuss am 14.3.2017: Dr. Lothar Kober stellt Fragen zu Investitionsmaßnahmen im Jahr 2017, die Stadtverwaltung antwortet
Anfragen zur
Durchführung der Investitionsmaßnahmen Buchhorster Straße, Scharnweber Straße, Bahnhofstraße, sonstige Tiefbaumaßnahmen sowie Neu Zittauer Straße, Bushaltestellen in diesem Jahr
Sehr geehrte Frau Günzel, sehr geehrter Herr Trogisch,
in der Sitzung des Ausschusses am Dienstag, den 14. März 2017 vertrete ich Herrn Specht, der leider verhindert ist, im Ausschuss. In dieser Vertretungsfunktion bitte ich um die Beantwortung der Fragen zu oben genannter Thematik in der Ausschusssitzung.
Vorbemerkungen
In der letzten Sitzung der SVV hatte die Kämmerin Frau Schindelasch erklärt, dass die Verwaltung den Haushaltsplan für 2017 strickt nach den Vorschriften der Kommunalverfassung und der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung aufgestellt hat. § 16 der letztgenannten Verordnung verlangt, dass Auszahlungen erst veranschlagt werden dürfen, wenn Pläne, Kosten und Erläuterungen vorliegen, aus denen unter anderem ein Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich ist. Vor diesem Hintergrund dürften die nachfolgenden Fragen zu den oben genannten vier Investitionsmaßnahmen mit vertretbarem Aufwand zu beantworten sein.
- Frage
Wann erfolgte (erfolgt) die Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung der vier oben genannten Maßnahmen, welche Termine der Eröffnung der Angebote sind derzeit geplant? - Frage
In welcher Zeit (von – bis) ist mit der Ausführung der vier Maßnahmen, für die Maßnahme „Buchhorster Straße, Gehweg“ der Jahresscheibe 2017 zu rechnen? - Frage
Zu welchen Terminen soll die Unterrichtung der Anlieger an der Buchhorster Straße, Scharnweber Straße und an der Bahnhofstraße über die Planung und die ihnen voraussichtlich entstehenden Beiträge erfolgen; können die Anlieger erwarten, dass von ihnen vorgebrachte Vorschläge zur Änderungen der Art der Ausführung geprüft und die Anlieger über die Ergebnisse der Prüfung zeitnah informiert werden? - Frage
Welche Gründe waren ausschlaggebend dafür, dass mit der Bauausführung der Investitionsmaßnahme Buchhorster Straße nicht wie geplant im vergangenen Jahr begonnen werden konnte, und der im Haushaltsplan 2016 für dieses Jahr vorgesehene Ausbau der Rudolf-Breitscheid-Straße bis nach 2021 zurückgestellt wurde? - Frage
Bei wem in der Stadtverwaltung und unter welchen Voraussetzungen können Stadtverordnete die Pläne, Kostenermittlungen, und Erläuterungen für die vier Baumaßnahmen einsehen?
Hier die meine Mitschriften der Beantwortung der Fragen
Buchhorster Straße
Dieses Jahr sollen 710.000 Euro verbaut werden. Die öffentliche Bekanntmachung der Ausschreibung der Bauleistungen soll im Mai erfolgen. Der geplante Termin der Eröffnung der Angebote findet drei bis vier Wochen später statt. Die Anliegerversammlung ist im Juni geplant. Gebaut werden soll von August bis Dezember 2017.
Der Baubeginn musste von 2016 auf 2017 verschoben werden, weil Stellungnahmen einiger sogenannter Träger öffentlicher Belange sich verspätet hatten. Die Prüfung, ob der Stadtverordnete Peter Catholy (SPD), der an der Abstimmung über die Abschnittsbildung in der Februarsitzung der SVV teilgenommen hatte, als Anlieger als befangen galt, soll bis Ende Juni abgeschlossen werden. Sollte das nicht der Fall sein, bedarf es keiner neuerlichen Beschlussfassung.
Scharnweber Straße
Bauumfang 220.000 Euro. Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung im Juni, Eröffnung der Angebote im Juli, Bauausführung von August bis November. Die Planung soll im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauplanung, Natur- und Umweltschutz, Verkehr am Dienstag, dem 30. Mai, öffentlich vorgestellt werden.
Bahnhofstraße (Parkplätze, Busbahnhof)
Bauumfang 1.000.000 Euro, davon 750.000 Euro Fördermittel. Bekanntmachung der Ausschreibung Ende Mai, Bauausführung von Juni bis November.
Bushaltestellen Neu Zittauer Straße, Schulwegsicherung
Bauumfang 240.000 Euro, davon 75 Prozent Fördermittel. Bekanntmachung der Ausschreibung Ende April, Bauausführung während der Schul-Sommerferien.
Die Frage, ob Anlieger erwarten können, dass in den Anliegerversammlungen vorgebrachte Vorschläge zur Änderung der Art der Ausführung geprüft werden und zeitnah über das Ergebnis informiert wird, wurde ausdrücklich bejaht. Wie das garantiert werden soll, bleibt mir ein Rätsel. Finden doch die Versammlungen erst nach der öffentlichen Ausschreibung der Bauleistungen statt.
Übrigens schweigt sich die Stadtverwaltung auf der Internetseite der Stadt http://www.erkner.de/ zu diesen Bauvorhaben 2017 bis heute aus. Die Fraktion DIE LINKE kritisiert das seit Jahren.
Dr. Lothar Kober
Mitglied der Fraktion DIE LINKE in der SVV Erkner
