Pressemitteilung: Zustimmung Brandenburg im Bundesrat an Bedingungen knüpfen!
Derzeit wird auf Bundesebene der Entwurf eines CCS-Gesetzes erarbeitet. Mit diesem Gesetz soll die Voraussetzung für die Erprobung von CO2-Verpressung in Brandenburg geschaffen werden. Das Bundesgesetz ist zustimmungspflichtig im Bundesrat. Um die Menschen in unserer Region vor den Folgen des CO2-Endlagers zu schützen, fordert der direkt im Raum Beeskow gewählte Landtagsabgeordnete Peer Jürgens:
Das Bundes-CCS-Gesetz darf keine "Lex Brandenburg" sein. Außerdem darf Brandenburg dem Gesetz im Bundesrat nur zustimmen, wenn im Gesetz Bedingungen zum Schutz der Bevölkerung geregelt sind.
Im rot-roten Koalitionsvertrag in Brandenburg steht eindeutig: "Die Speicherung von CO2 muss so erfolgen, dass Menschen und ihr Eigentum nicht gefährdet, die persönliche und wirtschaftliche Nutzung ihrer Grundstücke sowie die natürlichen Lebensgrundlagen von Tieren und Pflanzen nicht beeinträchtigt werden." Um das zu gewährleisten, müssen folgende Punkte im CCS-Gesetz aufgenommen werden:
1. Reinheit des CO2
Die Reinheit des zu verpressenden CO2 muss bei über 99% liegen.
2. Feststellung von Migration des CO2 und Leckagen
Die unterirdische Migration des CO2 muss durch das durchführende Unternehmen lückenlos verfolgt werden und es muss ein dichtes Netz von regelmäßigen Überprüfungen auf Leckagen stattfindet.
3. Überwachung
Die Ergebnisse der Erkundung müssen ebenso wie der gesamte Prozess von zwei unabhängigen, nicht durch vom durchführenden Unternehmen beauftragte Institutionen kontrolliert und überwacht werden.
4. Haftung
Der Haftungszeitraum durch das durchführende Unternehmen für Folgeschäden muss deutlich verlängert werden. Ein Minimum wären 100 Jahre nach Abschluss der Verpressung.
5. Analyse der Ist-Situation
Um die Nicht-Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen von Pflanzen und Tieren sowie der persönlichen und wirtschaftlichen Nutzung von Grundstücken zu gewährleisten, um für die Feststellung von Folgeschäden der Ist-Zustand dokumentiert werden.
6. Einsetzung eines Ausgleichsfonds
Um die Nicht-Gefährdung des Eigentums der Menschen zu gewährleisten, muss ohne Verwendung von öffentlichen Geldern ein Ausgleichsfonds eingerichtet werden, um Grundstücksabwertungen o.ä. auszugleichen.
7. Einführung einer Verpressungsabgabe
8. Kein Einsatz öffentlicher Gelder für die Erforschung von CCS
9. Strikte Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie
Die Wasserrahmenrichtlinie der EU schreibt vor, dass der Zustand von Grund- und Oberflächenwasser nicht verschlechtert werden darf. Diese Vorschrift muss zwingend eingehalten werden - eine Gefährdung des Grundwassers kann aber nicht ausgeschlossen werden.
Sollten diese Bedingungen erfüllt sein, stünde einer Zustimmung Brandenburgs im Bundesrat nichts im Wege. Nur mit diesen Punkten können die im Koalitionsvertrag von SPD und LINKE festgelegten Hürden zum Schutz der Bevölkerung umgesetzt werden.
