Pendlerpauschale sozial gerecht und ökologisch sinnvoll gestalten
DIE LINKE fordert eine Neugestaltung der Pendlerpauschale. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 9. Dezember 2008 die Kürzung der Entfernungspauschale für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, dies durch Änderung der Rechtslage zu beseitigen. DIE LINKE macht daher den Vorschlag für eine sozial gerechte und ökologisch sinnvolle Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab dem ersten Kilometer.
Dabei sollen – im Gegensatz zur alten und derzeit geltenden Entfernungspauschale – künftig auch Geringverdiener und Berufstätige, die aufgrund ihrer geringen Einkünfte keine Einkommensteuer entrichten, für die tatsächlichen Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsstelle entschädigt werden. Gerade für den Landkreis Oder-Spree ist eine solche Regelung wichtig, denn von den rund 65.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten pendeln ca. 28.000 zur Arbeit in andere Landkreise oder in benachbarte Bundesländer.
Angesichts steigender Spritpreise, aber auch aus ökologischen
Erwägungen würden viele Pendlerinnen und Pendler gerne vom Auto auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, wie aktuelle Umfragen, aber auch das bereits geänderte Verhalten vieler belegen. Mitunter sind aber die tatsächlichen Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel höher, als der steuerlich zu berücksichtigende Aufwand entsprechend der Entfernungspauschale nach Kilometern wäre.
Deshalb regt DIE LINKE an, dass künftig die realen Kosten des
öffentlichen Personennahverkehrs für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsort von der Steuerschuld abgesetzt werden können.
