Jugendliche aus Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften werden auch beim Ferienjob benachteiligt
Auch viele Schülerinnen und Schüler aus Oder-Spree und Frankfurt (Oder) nutzen ein Teil ihrer Ferien, um sich etwas Urlaubsgeld zu verdienen. Dabei werden Jugendliche aus Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften benachteiligt. Die Ferienjobs sind in der Regel sozialabgabenfrei, weil es sich um so genannte kurzfristige Beschäftigung handelt.
Da die meisten Schüler mit ihren Ferienjobs nicht auf einen Verdienst von 7664 Euro pro Jahr kommen, bleiben die Einkünfte zudem noch steuerfrei. Für Jugendliche aus Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften ist der Ferienjob hingegen wenig lukrativ. Ihr Verdienst zählt zu den Einkünften der Bedarfsgemeinschaft und wird mit der Regelleistung verrechnet. Anrechnungsfrei bleibt lediglich ein Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro. Einkünfte, die darüber hinausgehen, werden zu 80 Prozent mit dem Einkommen der Bedarfsgemeinschaft verrechnet. Ein Beispiel: Zwei Jugendliche erhalten für ihren Ferienjob 400 Euro. Während der eine das Geld abgaben- und steuerfrei behalten kann, bekommt der Jugendliche, der in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, nur 160 Euro. 240 Euro werden mit dem Regelsatz verrechnet. Wie dieses Beispiel zeigt, demotiviert und benachteiligt das so genannte Hartz-IV-Reformgesetz selbst Jugendliche, die ihr Taschengeld in den Ferien ihr Taschengeld aufbessern wollen. Nicht zu letzt deshalb setzt sich DIE LINKE dafür ein, Hartz IV zu überwinden.
Stephan Wende
