Hauptausschuss/SVV: DIE LINKE beantragt die Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Erkner
Vorlage
Zur Herbeiführung eines Beschlusses für die 1. Sitzung des Hauptausschusses am 16.09.2014 und die 2. Stadtverordnetenversammlung Erkner am 30.09.2014
Eingebracht durch: Fraktion DIE LINKE
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung
Beschlussempfehlung: Die Stadtverordneten Versammlung Erkner möge beschließen:
- Im § 4 wird auf den § 37 BbgKVerf zu verwiesen.
- Im § 4 wird Abs. 2 geändert und lautet wie folgt: „Zuhörer sind berechtigt das Wort zu ergreifen und sich an den Beratungen zu beteiligen, wenn ihnen Rederecht erteilt wird. Zuhörer, welche die Ordnung permanent stören, können vom Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung aus dem Sitzungssaal gewiesen werden.“
- Die 1. Änderung des § 7 der Geschäftsordnung vom 08.02.2012 wird zurückgenommen und der Sitzungsablauf so gestaltet, wie er in der Fassung vom 03.04.2009 beschlossen wurde.
- Im § 13 Niederschrift wird der Absatz 3 geändert und lautet wie folgt: „Die Sitzungsniederschrift soll ein Inhaltsprotokoll sein, persönliche Erklärungen der Stadtverordneten, Anträge oder bestimmte Äußerungen sind, wenn es gewünscht wird, wörtlich zu protokollieren. Die Niederschrift wird innerhalb eines Monats den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung zugeleitet werden.“
- Im § 13 wird der Abs. 4 geändert und lautet wie folgt: „Soweit nicht im Einzelfall aus Gründen des öffentlichen Wohls oder zur Wahrung von Rechten Dritter etwas anderes beschlossen wird, wird die Öffentlichkeit über den wesentlichen Inhalt der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung unterrichtet. Dies erfolgt durch eine Information zum Inhalt der Stadtverordnetenversammlung Erkner, die im „Amtsblatt für die Stadt Erkner“ und auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht wird.“
- In § 14 wird Abs. 3 wie folgt ergänzt: (3) Zur Erleichterung der Fertigung der Sitzungsniederschrift und zur Vermeidung von Missverständnissen sind Tonaufzeichnungen der vollständigen Sitzung zulässig. Sie sind gemäß § 42 Abs. 2 Satz 4 BbgKVerf nach Bestätigung des Protokolls auf der darauf folgenden Sitzung zu löschen.
- Im § 16 lautet Absatz 2 wie folgt: „(2) Die Zahl der Sitze beträgt jeweils 9.“
- Im § 17 wird der Abs. 2 wie folgt ergänzt: (2) Die Öffentlichkeit soll über Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Ausschüsse durch Aushang in den in § 11 Abs. 4 der Hauptsatzung für die Stadt Erkner vom 16.02.2009 aufgeführten Bekanntmachungskästen und auf der Internetseite der Stadt unterrichtet werden.
Die Fraktion DIE LINKE beantragt Einzelabstimmung jedes Punktes von 1 bis 8.
Rechtsgrundlage: Brandenburgische Kommunalverfassung
Behandelt im Ausschuss: Hauptausschuss vom 16.09.2014
Sachdarstellung/Begründung:
Zu 1.: Rechtliche Richtigstellung
Zu 2.: Die gegenwärtige Regelung ist polemisch und ermutigt nicht, sich in die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung einzubringen. Die neue Formulierung bemüht sich um Ausgewogenheit zwischen Demokratie und geordnetem Ablauf der Sitzung.
Zu 3.: Betreffend § 7
Bürgerfragestunde und Anfragen der Stadtverordneten bilden eine Einheit. Stadtverordnete sind auch Bürger. Sie haben Fragen an die Verwaltung, um mit entsprechendem Wissen auf Fragen der Wähler reagieren zu können und für Erkner „nützliche“ Anträge zu stellen. Bürgerinnen und Bürger verlassen die Sitzung mitunter vor dem Ende des öffentlichen Teils, so dass sie die Antworten, die sie interessieren nicht mehr mitbekommen.
Zu 4.: Innerhalb eines Monats ist das Protokoll anzufertigen. Die Erinnerung an das Gesagte ist dann noch frisch. Er können weitere Arbeiten, Diskussionen und Planungen für kontinuierliche Aktionen unternommen werden.
Zu 5.: Wir wünsche ein Inhaltsprotokoll, kein Wortprotokoll, der Sitzung, nicht nur der Beschlüsse, so dass Bürgerinnen und Bürger die Arbeit ihrer gewählten Vertreter nachvollziehen können.
Zu 6.: Alle Stadtverordneten beschließen über das Protokoll der Sitzung. Sie müssen das Recht haben, vor der Abstimmung Passagen aus der Aufzeichnung zu hören, um entscheiden zu können, ob sie dem Protokoll zustimmen.
Zu 7.: Beschluss der konstituierenden Stadtverordnetenversammlung
Zu 8.: Nach einem Beschluss 5-033/778/13 der SVV vom 25.06.2013 ist dieses Vorgehen bereits Praxis. Die Änderung der Geschäftsordnung ist daher notwendig.
Kosten: keine
Bürgerbeteiligung: keine
Folgekosten: keine
Verteiler: alle Stadtverordneten
Dr. Elvira Strauß
Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE
Mitglied im Hauptausschuss
