Hauptausschuss: Der Stadtverordnete Frank Dahmen fragt den Bürgermeister zur Protokollführung in kommunalen Gremien
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kirsch,
für den am 16. September 2014 stattfindenden Hauptausschuss bitte ich gemäß § 50 Abs. 1 BbgKVerf um Beantwortung der nachstehenden Fragen:
Frage 1:
Sind Sie nach Kenntnisnahme des beigefügten Skriptes der Sächsischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie zum Seminar „Protokollführung in kommunalen Gremien“, insbesondere S. 7, blaue Markierung, mit mir der Auffassung, dass die Niederschrift der 1. Sitzung der SVV Erkner gemäß § 42 BbgKVerf i.V.m. § 13 Abs. 1 GeschO der SVV Erkner zu TOP 15 (Sitzungskalender) nicht den inhaltlichen und damit rechtlichen Anforderungen an eine Niederschrift genügt, weil der Diskussionsinhalt nicht wiedergegeben wurde?
Frage 2:
Stimmen Sie mir zu, dass zukünftig eine einheitliche Verfahrensweise der Niederschriften der SVV und der Ausschüsse dahingehend miteinander vereinbart gelten sollte, dass zu jedem TOP die wesentlichen inhaltlichen Positionen auch und gerade, wenn sie inhaltlich voneinander abweichen, wiedergegeben werden?
Frage 3:
Kann ich davon ausgehen, dass die Niederschrift der 1. Konstituierenden SVV der 6. Wahlperiode (WP) in diesem Sinne vor der Beschlussfassung dazu in der 2. SVV der 6. WP korrigiert wird?
Frank Dahmen
Mitglied der Fraktion DIE LINKE
Mitglied im Hauptausschuss
