Fragen des Stadtverordneten Frank Dahmen an den Bürgermeister zur Festsetzung eines Gebührentarifs für die Erhebung der Friedhofsgebühren
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kirsch,
Sacherverhalt:
Sie haben unter anderem im Hauptau
sschuss vor dieser SVV über die Festsetzung eines Gebührentarifs für die Erhebung der Friedhofsgebühren der Stadt sowie über die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren abstimmen lassen.
In der Sachdarstellung haben Sie bzw. wurde dazu ausgeführt, dass die Stadt Erkner entsprechend dem Kommunalabgabengesetz (§§ 1, 2, 4 und 6 KAG) verpflichtet ist, regelmäßig die erhobenen Benutzungsgebühren zu kalkulieren, damit die gesamten voraussichtlich anfallenden Kosten zu 100 Prozent gedeckt sind.
Das Kommunalabgabengesetz stammt aus dem Jahr 2004 und hat in der derzeit gültigen Fassung nur wenige Änderungen erfahren. § 6 Abs. 4 KAG regelt, dass die Gebühren alle zwei Jahre zu kalkulieren sind.
Gleichwohl haben Sie diese rechtlichen Bestimmungen seit dem Mai 2009 (Stand der derzeit gültigen Satzung) ignoriert, um sich zu Beginn des Jahres 2015 ganz plötzlich daran zu erinnern und einen Gebührenvorschlag zu unterstützen, der u.a. gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstößt und daher rechtlich angreifbar ist, bezogen auf Gebührenerhöhungen für jede einzelne Bestattungsart.
Für die o.g. Stadtverordnetenversammlung bitte ich daher gemäß § 50 Abs. 1 BbgKVerf um Beantwortung der nachstehenden Fragen:
- Warum haben Sie es versäumt, diese Vorlage früher zu erstellen und damit meine ich, nicht erst nach fast sechs Jahren wie jetzt geschehen?
- Wenn es eine Vorlage bzw. Gebührenkalkulation im Jahr 2013/2014 gab (siehe Sachdarstellung der SPD/CDU-Fraktion), warum wurde diese nicht für eine Neufassung der Satzung zu diesem Zeitpunkt herangezogen?
- Haben Sie die Rechtsauffassung, dass politische Gründe Rechtsbrüche legitimieren?
- Warum haben Sie die Weigerung der Novellierung der Friedhofsgebührensatzung durch die Stadtverordneten zu einem früheren Zeitpunkt, also spätestens 2012, nicht bei der Kommunalaufsicht beanstandet?
Frank Dahmen
Mitglied der Fraktion DIE LINKE
