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Fragen der Stadtverordeten Rita-Sybille Heinrich zur Kita-/Hortproblematik und Antworten des Bürgermeisters auf der 10. SVV am 3.5.2016

 

1. Am Beispiel der Kita Knirpsenhausen bitte ich um Erklärung folgender Positionen im Produkt 36530:

a) Zuwendungen … 9.500 €
b) Sonstige ordentliche Erträge … 20.000 €
c) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen … 210.900 €

Ich bitte um konkrete Informationen zu den einzelnen Positionen, woher a) und b) einfließen.
In der Kita Knirpsenhausen sind einige Mängel durch Eltern angesprochen worden, deren Beseitigung zwingend zum Schutz der Kinder erforderlich sind:

  • Frage: Sind die Mittel aus 1.c) zur Beseitigung folgender Mängel vorgesehen:

a) Fehlende Brandmeldeanlage incl. Rauchmelder in den einzelnen Räumen
b) Styropordeckenverkleidungen in einzelnen Gruppenräumen entfernen
c) Erneuerung der z.T. ca. 34 Jahre alten Fußbodenbeläge
d) Installation einer den Sicherheitsanforderungen entsprechenden Telefon- und Zugangsanlage ?

  • Wenn ja, wann werden die o.g. Mängel beseitigt?
  • Wenn nein, a) wofür wird die eingestellte Summe verwandt und b) wann werden o. g. Mängelbeseitigungen in den Haushaltsplan eingestellt?
  • Frage: Wann und durch wen wurden die Gruppenräume zuletzt renoviert?

 

Antwort des Bürgermeisters:

zu a)
Zu der Position Zuwendungen und allgemeine Umlagen gehören die Schlüsselzuweisung, Bedarfszuweisungen, sonstige allgemeine Zuweisungen, Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, allgemeine Umlagen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisungen der öffentlichen Hand. Im vorliegenden Fall handelt es sich um Erträge aus der Auflösung von Sonderpostenaus Zuweisungen der öffentlichen Hand.

zu b)
Zu den sonstigen ordentlichen Erträgen zählen Konzessionsabgaben, Bußgelder, Säumniszuschläge und periodenfremde Erträge. Periodenfremde Erträge sind Erträge, die einer früheren Abrechnungsperiode wirtschaftlich zuzurechnen sind, z.B. Rückzahlungen für Energie oder Rückzahlungen nicht verbrauchter Mittel freier Träger der Kindereinrichtungen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um nicht verbrauchte Mittel aus dem Vorjahr.

zu c)
Diese Position enthält den Aufwand für die Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen des unbeweglichen und beweglichen Vermögens, den Aufwand für Mieten und Pachten, Aufwendungen für die Bewirtschaftung (Energie, Wasser, Müll u.a.), die Haltung von Fahrzeugen, Lehr-und Lernmittel, Büromaterial, Dienst- und Schutzkleidung sowie Heimatpflege (Städtepartnerschaft). Im vorliegenden Fall handelt es sich um Aufwendungen für die Gebäudeversicherung und die Reparatur des Daches.

Die Mittel aus 1.c) sind nicht zur Beseitigung der genannten Mängel vorgesehen:
Die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel werden für die Dachsanierung und Gebäudeversicherung verwendet. (sh. Antwort 1 c))
Kleinteilige Sanierungen von Bauteilen/Installationen sind aufgrund des Alters der Einrichtung und der heute gültigen Vorschriften im Bestand des Objektes nicht mehr realisierbar. Ein kompletter Umbau/Sanierung incl. der Erneuerung der gesamten Haustechnik (Elektro, Heizung, Lüftung, Sanitär) wird erforderlich. Nach Fertigstellung der Kita „Koboldland“ soll die Kita „Knirpsenhausen“ als Schwerpunkt in die Haushalts- bzw. Investitionsplanung aufgenommen werden. Seitens der Stadtverwaltung sind dazu bereits entsprechende Planungen in Vorbereitung.
In jedem Jahr werden 1 bis 2 Räume entweder durch eine Firma oder von Eltern und Hausmeister renoviert.


2. Im Anhang Zusatzinformationen zum HP-Entwurf 2016 sind Rückzahlungen einzelner Träger von insgesamt 119.001 € aufgelistet.

  • Frage: Wodurch kommt diese hohe Summe detailliert bei den einzelnen Trägern zustande?

 

Antwort des Bürgermeisters:

Die Rückzahlung ergibt sich aus den Festlegungen in den Betreiberverträgen zur Kostenregelung. Die Stadt erstattet dem freien Träger die gesamten nicht gedeckten zuschussfähigen Personal-und Sachkosten. Ergibt die Haushaltsrechnung des Trägers einen Überschuss, ist dieser zurückzuzahlen.

Dazu gehören u.a. folgende Kosten:

- Instandhaltung des Grundstücks, der baulichen Anlagen und des Inventars
- Versicherungen
- Verwaltungskosten
- Bewirtschaftungskosten
- Reinigung und Sanitärbedarf
- Aufwendungen für die pädagogische Arbeit

Eine detaillierte Erfassung erfolgt bei der Haushaltsplanung nicht. Es handelt sich hier um Erfahrungswerte aus zurückliegenden Jahren.

 

3. Durch die KitTa „Am Kirchturm“ ist seit Jahren keine Rückerstattung zu verzeichnen.

  • Frage: Wie sind die Punktlandungen seit Jahren möglich?

 

Antwort des Bürgermeisters:

Auch die Kita „Am Kirchturm“ rechnete den Betreiberzuschuss bisher nicht punktgenau ab. In den Jahren, in denen keine Rückzahlungen erfolgten, musste die Stadt einen Defizitausgleich leisten (Nachzahlungen).

 


4. Ein Anteil an den Kosten des Betriebes einer Kita sind die Elternbeiträge.

Im Rahmen der Abrechnung der Betreiber zu den Gesamtkosten sollte der Anteil der Eltern der einzelnen KiTa bekannt sein.

  • Frage:  Wie hoch ist konkret der Anteil der Eltern an den Gesamtkosten der einzelnen  KiTa?

 

 

Antwort des Bürgermeisters:

Grundlage für die Beantwortung dieser Frage ist die Haushaltsplanung für das Jahr 2016.
Kita Anteil der Elternbeiträge an den Gesamtkosten

Eichhörnchen 14,52 %
Am Kirchturm 13,49 %
Knirpsenhausen 7,69 %
Koboldland 17,98 %
Kinderhaus Sonnenschein 11,77 %
Wasserwichtel 15,80 %
Klappstulle 5,18 %

 

5. Ich bitte um konkrete aktuelle Belegungszahlen der einzelnen Kita gestaffelt nach:

a) 0–3 Jahre
b) 3–6 Jahre
c) 1.–4.Klasse Hort
d) hier speziell Knirpsenhausen Anzahl der Integrationskinder (Kinder mit speziellem Förderbedarf)

 

Antwort Bürgermeisters:

Kita Belegung Kinder 0-3 Jahre / Kinder 3-6 Jahre / Kinder 1.-4. Klasse Eichhörnchen 12 / 43 / 0
Am Kirchturm 26 / 42 / 0
Knirpsenhausen 58 / 127* / 0
Koboldland 0 / 0 / 261
Kinderhaus Sonnenschein 20 / 53 / 0
Wasserwichtel 35 / 76 / 9
Klappstulle 0 / 0 / 20

*incl. 7 Integrationskinder



6. Essengeld Grundschule-Hort Koboldland:

Hier soll nach dem Kita-G §17 Abs. 1 lediglich der ersparte Eigenaufwand der Eltern als Essengeld gezahlt werden.

  • Wie kann es sein, dass der ersparte Eigenaufwand in der Grundschule 1,75 € beträgt und der Aufwand der Eltern im DRK-Hort 1,95 € (ca. 45 € pro Jahr und Kind)?
  • Wann erfolgt die Senkung der Essengeldbeiträge im Hort und somit eine Gleichstellung der Belastung der Eltern mit DRK-Hortverträgen zu denen ohne Hortvertrag?

 

Antwort des Bürgermeisters:

In § 4 Absatz 1 der Satzung über die Höhe der Kostenbeteiligung der Eltern an der Kita- und Schulspeisung in der Stadt Erkner ist der Elternanteil je Essenportion in Schulen mit 1,75 Euro festgelegt. Die genannte Satzung gilt für Kindertagesstätten und Schulen, die sich in Trägerschaft der Stadt Erkner befinden. Für Schulen und Kitas, die sich nicht in Trägerschaft der Stadt befinden, wird der Elternanteil vom jeweiligen Träger festgelegt. In den Betreiberverträgen mit den Trägern der Kitas in Erkner wurde vereinbart, dass die Essengelder auf der Grundlage der jeweils gültigen Satzung vom freien Träger festgesetzt werden, wobei in Absprache mit der Stadt Abweichungen möglich sind.

 


Ich bitte um schriftliche Beantwortung der Anfragen und mündlichen Vortrag zur SVV am 3.5.2016.


Rita-Sybille Heinrich
Mitglied im Ausschuss für Bildung, Soziales, Jugend, Gleichstellung, Sport, Kultur,
Mitglied im Ausschuss Finanzen, Haushaltsplanung, Wirtschaftsförderung, Tourismus