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Finanzausschuss: Beschlussantrag – Rückständige Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015 aufstellen und zur Beschlussfassung vorlegen

 

Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Beschlusses in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 4. April 2017

 

Betreff:

Rückständige Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2011 bis 2015 aufstellen und zur Beschlussfassung vorlegen

 

Beschlussempfehlung:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Bürgermeister wird ersucht, die Aufstellung, Prüfung und Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse für 2011 bis 2015 noch in diesem Jahr zu gewährleisten. Dazu die Kämmerei mit Kräften und Mitteln zeitweilig zu verstärken,

  1. das Rechnungsprüfungsamt für eine zügige Prüfung der Entwürfe der einzelnen Jahresabschlüsse zu gewinnen,
  2. die fertiggestellten ungeprüften Entwürfe der Jahresabschlüsse den Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung zur Verfügung zu stellen.   

 

Rechtsgrundlage:

§ 82 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), in Verbindung mit Abschnitt 9 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV),

 

Die Beschlussvorlage soll behandelt werden im Finanz- und Hauptausschuss

 

Sachdarstellung/Begründung:

Die Aufstellung, Prüfung der Jahresabschlüsse und deren Beschlussfassung ist erheblich in Verzug geraten. Gem. § 82 Abs. 4 BbgKVerf hätten die Stadtverordneten über den Jahresabschluss für die Haushaltsjahre

  • 2011 bis spätestens zum 31. Dezember 2012,
  • 2012 bis zum 31. Dezember 2013
  • usw. usf.

beschließen müssen.
All diese Beschlüsse stehen aus. Mitglieder der Fraktion DIE LINKE haben seit 2013 immer wieder auf diesen Verstoß gegen die Kommunalverfassung hingewiesen, ohne dass sich bisher etwas zum Positiven geändert hat. Inzwischen sind fünf Jahresabschlüsse überfällig.

Offensichtlich sind die Kämmerin und ihr Team nur in der Lage, diese Aufgabe zeitnah zu erledigen, wenn zusätzlich Kräfte und Mittel eingesetzt werden. Dies begehrt die Fraktion. In welchem Maße eine Verstärkung der Kräfte und Mittel erforderlich wird, kann nur die Verwaltungsspitze selbst ermitteln.

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises für eine zügige Prüfung zu gewinnen, wird keine leichte Aufgabe sein. Die Qualität der vorgelegten Jahresabschlüsse könnte dafür den Ausschlag gebend.

Die bereits vorliegenden ungeprüften Jahresabschlüsse den Stadtverordneten zur Verfügung zu stellen, schließt an eine zu Zeiten der Kameralistik geübte gute Praxis an, die Stadtverordneten zeitnah nach Ablauf des Haushaltsjahres zu informieren. Interessierte Stadtverordnete erhalten so Zeit, um sich mit der auch für sie neuen Materie zu befassen.

Finanzielle Auswirkungen:

Sind zu erwarten. Siehe Begründung.


Dr. Elvira Strauß
Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE