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Finanz-/Haushaltsplanungsausschuss am 15. November 2017: Fragen von Dr. Lothar Kober

 

Anfragen zur nächsten Sitzung des Haushaltsauschusses am 15. November 2017


Sehr geehrte Frau Dierks, sehr geehrte Frau Schindelasch,
ich bitte um Beantwortung der folgenden Anfragen.

A) Weiteres Verfahren mit den 2017 „steckengebliebenen“ vier Investitionsmaßnahmen von erheblicher Bedeutung: 026 Buchhorster Straße, 018 Bahnhofstraße (Busbahnhof, Parkplätze), 092 Scharnweber Straße, 086 Bushaltestellen Neu Zittauer Straße


Vorbemerkungen
Zu diesem Thema habe ich in diesem Haushaltsjahr bereits zwei Anfragen gestellt (Bauzeit, Ausschreibungen, Anliegerbeteiligung). Mit der ersten Anfrage schaffte ich es im Bericht des Bürgermeisters an die SVV am 4.04.2017 an die erste Stelle (siehe Amtsblatt 4/2017). Tenor: Ich würde Panikmache betreiben.

Beide Male hatte ich in den Vorbemerkungen darauf hingewiesen, dass, wie es § 16 Abs. 2 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung Brandenburg verlangt, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen erst veranschlagt werden dürfen, wenn Pläne, Kostenermittlungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen auch ein Bauzeitplan im Einzelnen ersichtlich ist.

Über diese Bauzeitpläne im Einzelnen erhielten die Stadtverordneten bis zur Beschlussfassung über den Haushaltsplan und auch später keine Informationen. Offensichtlich gab es die nicht. Dazu kommt, bei der Investitionsmaßnahme „Buchhorster Straße“ hatte das Landratsamt bis Juni keine Genehmigung der Regenwassereinleitung (in den Bretterschen Graben) erteilt, eine unabdingbare Voraussetzung für die Veranschlagung von Auszahlungen im Haushaltsplan 2017. Die Baumaßnahme „Scharnweber Straße“ wurde in den Haushaltsplan 2017 aufgenommen, obwohl der Wasserverband Strausberg-Erkner 2017 keine Zusagen für die vor Baubeginn erforderliche Verlegung der Wasser/Abwasserleitungen geben konnte.

Im Haushaltsplan 2017 waren für die Realisierung der vier Maßnahmen insgesamt 2.170.000 Euro geplant, davon 1.300.000 Euro Eigenmittel.

Vor diesem rechtlichen und faktischen Hintergrund frage ich:

  1. Welche „Bauzeitpläne im Einzelnen“ gelten aktuell für die vier o.g. Investitionsmaßnahmen (Baubeginn und Bauende)?
  2. Werden die Investitionsmaßnahmen wiederum in den Haushaltsplan, also für 2018, aufgenommen, ohne dass die Realisierungszeiten durch Ergebnisse der öffentlichen Ausschreibung abgesichert sind?
  3. Wann erfolgt die öffentliche Ausschreibung der vier Investitionsmaßnahmen?
  4. In welcher Höhe muss die Stadt „Strafzinsen“ auf die infolge der Nichtrealisierung der vier Maßnahmen in 2017 unverbrauchten 1.300.000 an eigenen Mitteln und damit Bankguthaben in den Jahren 2017 und 2018 zahlen?
  5. Gelten die Zusagen von Fördermitteln im Umfang von insgesamt 870.000 Euro auch für 2018 und ggf. die Folgejahre?

 

B) Wofür wurden die für die Erneuerung des Wanderlehrpfades (lt. mündlicher Aussage im Rahmen der Haushaltsberatungen) eingeplanten 20.000 Euro verwendet; was kann bis zum Jahresende noch erwartet werden?

 

 

 

C) Wird der Entwurf des Haushaltsplans für 2018 wie in den Vorjahren voraussichtlich im Januar zur Beratung in die Fachausschüsse kommen?

 

 

 

D) Wird es im Entwurf des Haushaltsplanes 2018 die in § 21 Abs. 2 der Brandenburgischen Haushalts- und Kassenverordnung insbesondere verlangten Erläuterungen zu neuen Investitionsmaßnahmen geben?

 

 

 

E) Wofür sollen die im Jahre lt. MOZ vom 24.01.2017 erzielten „Drei Millionen Überschuss“ aus dem Jahresabschluss 2016, die 2017 unterm Strich herauskommenden 720.000 Euro Plus und die o.g. 1.300.000 Euro in den kommenden Jahren im Einzelnen verwendet werden?

 

 

 

F) Kann nicht ausgehend von diesem unter E) genannten Sachverhalt der Hebesatz für die Grundsteuer B und damit die Grundsteuer merklich gesenkt werden, was Mietern und Grundstückseigentümern zu Gute kommen würde?


Dr. Lothar Kober
Mitglied der Fraktion DIE LINKE