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Die Fraktion DIE LINKE beantragt die unverzügliche Einberufung der Stadtverordnetenversammlung Erkner

 

Sehr geehrter Herr Eysser,

im Namen der Fraktion bitte ich gemäß § 34 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) um die unverzügliche Einberufung der SVV.

Begründung der Forderung nach  unverzüglichem Einberufen der SVV:

  1. Am vergangenen Donnerstag, dem 6. Dezember 2017 berichtete die Märkische Oderzeitung (MOZ) auf der Brandenburg-Seite zum dritten Mal innerhalb weniger Wochen über Gerichtsentscheid in Sachen Elternbeiträge und Essengeld für den Besuch von Kindertagesstätten und Horteinrichtungen. Die Beitragssatzung von Rathenow wurde für Nichtig erklärt, weil diese sich in der Beschlussformel in unzulässiger Weise auf das Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg bezog (Urt. OVG 6 A 15.15). In der Satzung für die Kindertagesstätten der Stadt Erkner von 1. Mai 2001 ist dieser Bezug enthalten. 

  2. Das Amtsgericht Rathenow hat ein Urteil gefällt, das ebenfalls Signalwirkung haben könnte, wie in der MOZ vom 7. Dezember berichtet wurde (Az: 4 C 506/16 (2), noch nicht rechtskräftig). Ein freier Träger bezog sich bei der Beitragsermittlung auf die Satzung der Stadt Premnitz. Das Kita-Gesetz schreibe indes vor, dass die Beiträge vom Träger der Einrichtung ermittelt werden; also nicht von der Stadt. Bleibt die nächst höhere Gerichtsinstanz bei dieser Meinung, kann die eben erst von der SVV am 5. Dezember 2017 mehrheitlich beschlossene Essengeldsatzung ebenfalls anfechtbar werden.
    Die Klärung der Probleme bedarf eines zügigen und sachlich gut fundierten Handelns. Ein weiteres Warten kann bei den freien Trägern zu immer größeren Unsicherheiten und Rückerstattungsansprüchen sowie bei der Stadt zu stetig steigenden finanziellen Belastungen führen.

  3. Das Problem der Unterbringung der Kinder an der Löcknitz-Grundschule spielte in der Einwohnerfragestunde der letzten SVV eine große Rolle. Die Eltern gingen sehr unbefriedigt nach Hause. Uns alle erreichte ein Schreiben der Elternkonferenz der Löcknitz-Grundschule. Wir schließen uns den Forderungen an.
    „Wir fordern Sie auf, die vorgestellte Zwischenlösung "Auslagerung von Sechstklässlern in das Carl-Bechstein-Gymnasium" erneut zu diskutieren. Dieser Diskussion sollten auch Vertreter der Schulleitung, des Schulamtes, sowie der Vorsitzenden der schulischen Gremien beiwohnen. Wir verweisen erneut auf die in den Stellungnahmen ausgeführten Vor- und Nachteile der jeweiligen Überbrückungslösungen und appellieren an Sie, bei dieser Diskussion alle Fakten und Erläuterungen - auch die Umstände der Schul- und Unterrichtsorganisation einzubeziehen. Im Rahmen der Diskussion darf es aus unserer Sicht keinerlei Denkverbote geben, um gegebenenfalls neue Zwischenlösungen bis zur endgültigen Übergangslösung "Container im unmittelbaren Umfeld der Schule" zu finden.
    Darüber hinaus halten wir die Stadtverwaltung der Stadt Erkner an, transparent zu sein und sowohl die bisherigen Prüfungsschritte, Zwischenergebnisse und insbesondere die jeweiligen Zeitrahmen für die Einrichtung der Lösungsvarianten aufzuzeigen als auch einen realisierbaren Termin bis zur endgültigen Übergangslösung zu benennen.“

Eine Verkürzung der Ladungsfrist auf 3 volle Tage gem. § 2 Abs. 3 der Geschäftsordnung der SVV hält die Fraktion der LINKEN aus sachlichen Erwägungen nicht für angebracht. Wir empfehlen, den Termin der Sitzung auf den 18. bzw. 19. Dezember 2017 bzw. spätestens in die erste Januarwoche (Mi./Do.) zu legen. Wir können uns vorstellen, dass anstelle der SVV eine Sitzung des Hauptausschusses unverzüglich einberufen wird. Auf die Tagesordnung der Sitzung bittet die Fraktion der LINKEN, die in der Anlage beigefügten Anträge zu setzen. Für Rücksprachen stehe ich jederzeit zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Elvira Strauß
Vorstzende der Fraktion DIE LINKE in der SVV Erkner