Die 10 meistgestellten Fragen zur Ausweisung von Ruhigen Gebieten
In der Waldgartengemeinde Schöneiche bei Berlin wird derzeit intensiv über die Ausweisung sogenannter "Ruhiger Gebiete" diskutiert. Die Idee kommt vom "Forum gegen Flugläm". DIE LINKE unterstützt den Vorstoß.
Was sind eigentlich "Ruhige Gebiete"? Warum sollte die Gemeinde Schöneiche bei Berlin Teile ihres Gebietes oder sogar ihre gesamte Fläche als "Ruhige Gebiete" ausweisen? Dürfen wir dann nicht mehr Rasenmähen? Und schützen uns "Ruhige Gebiete" vor Fluglärm durch den neuen Großflughafen BBI/BER?
Diese und andere Fragen beschäftigen viele Schöneicherinnen und Schöneicher, die sich bisher noch nicht so recht vorstellen können, was es mit den ominösen Plänen der Fluglärmgegner/innen zur Ausweisung von "Ruhigen Gebieten" auf sich hat.
Den Mitgliedern der Fraktion DIE LINKE in der Gemeindevertretung wurden diese Fragen in ihrer gestrigen Sitzung von zwei Vertreter/innen des Schöneicher Forums gegen Fluglärm beantwortet. Zuvor hatte es bereits einzelne Gespräche der Bürgerinitiative mit Mitgliedern des LINKEN-Ortsverbandes - wie dem Bürgermeisterkandidaten Dr. Erich Lorenzen und dem Vorstandsmitglied Fritz R. Viertel - gegeben.
DIE LINKE konnte davon überzeugt werden, dass ruhige Gebiete sinnvoll sind. Ihre Fraktion wird sich an einer erneuten Initiative in der Gemeindevertretung beteiligen. "Es geht darum, die Menschen vor einer Zunahme von Lärm zu schützen!", fasst Fritz R. Viertel zusammen, "Einschränkungen etwa beim Rasenmähen wird es nich geben. Das muss in der weiteren Diskussion deutlich gemacht werden, damit die Einwohnerinnen und Einwohner das Projekt verstehen und akzeptieren können!"
Zu diesem Zweck veröffentlichte das Fluglärmforum einen offenen Brief zum Thema, der hier zu finden ist. Im folgenden veröffentlichen wir hier außerdem die vom Forum verfassten Antworten auf die 10 meistgestellten Fragen zur Ausweisung "Ruhiger Gebiete" (PDF-Version).
Die 10 meistgestellten Fragen zu ruhigen GebieteN in Schöneiche bei Berlin
1 Was sind ruhige Gebiet ?
Ruhige Gebiete auf dem Land oder in Ballungsräumen, sind Gebiete, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImSchG) gegen eine Zunahme von Umgebungslärm zu schützen
sind. Das gilt auch für bebaute Gebiete (z. B. Wohngebiete oder Gebiete mit Mischnutzung),
die "keinem relevanten" Lärm durch Verkehr, Industrie, u.s.w. ausgesetzt sind. Wesentlich
hierfür ist, dass neben objektiven Kriterien die Bürger ihren Lebensraum als ruhiges Gebiet
empfinden [s. LAI Hinweise und StrategieBrbg]
2 Warum ruhige Gebiete in Schöneiche ?
Auch wenn Störungen durch Umweltlärm in unserer Gemeinde wahrgenommen werden,
empfinden die Schöneicher Bürgerinnen und Bürger ihren Wohnort als eine ruhige Gemeinde
mit guter Infrastruktur und Kultur, in der es sich gut leben lässt. Mit der Ausweisung ruhiger
Gebiete kann dieser Lebensraum in Übereinstimmung mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz
(BImSchG) vor der Zunahme von Umgebungslärm geschützt werden.
3 Wie kommt Schöneiche zu ruhigen Gebieten ?
Ruhige Gebiete müssen benannt werden [LAI Hinweise]. Verantwortlich hierfür ist die Gemeinde
(Gemeindevertretung). Die benannten ruhigen Gebiete sind öffentlich zu machen.
Sie sind in einem Lärmaktionsplan oder bei der Lärmaktionsplanung zu berücksichtigen.
Bereits in 2008 wurden in Schöneiche die Teilgebiete Grätzwalde Ost und Hohenberge als
ruhige Gebiete festgesetzt und mit der Berichterstattung zur Lärmaktionsplanung öffentlich
gemacht [http://www.schoeneiche-bei-berlin.de/res.php?id=430]!
Bei der Einwohnerversammlung am 18. April 2012 sprachen sich ca. 75% der Anwesenden
für die Ausweisung des gesamten Gemeindegebiets von Schöneiche als ruhiges Gebiet aus
[s. Protokoll des Bürgermeisters]. Die Gemeindevertretung kann ein solches ruhiges Gebiet
durch Beschluss festsetzen, das dann im Rahmen der Lärmaktionsplanung 2013 bzw. eines
Lärmaktionsplanes ausgewiesen wird.
4 Wie können ruhige Gebiete helfen die Bürger unserer Gemeinde zu schützen ?
Die Existenz ruhiger Gebiete ist ein Kriterium, das bei der Abwägung von Entscheidungen zu
berücksichtigen ist. Was die Minderung von Umweltlärm (auch Verkehrs- und Fluglärm) betrifft,
so können ruhige Gebiete bei der Durchsetzung von Ansprüchen auf Lärmschutzmaßnahmen
wirken.
5 Wird durch ruhige Gebiete die wirtschaftliche Entwicklung in der Gemeinde beeinträchtigt?
Nein, natürlich nicht! Die Weiterführung der Gewerbe in den Wohngebieten (Mischnutzung),
oder die Neuansiedlung von ortsüblichem Gewerbe ist entsprechend der bisher geltenden
Bestimmungen nach wie vor möglich. Bei neuen Baumaßnahmen und der periodisch durchzuführenden
Lärmaktionsplanung ist zu prüfen (s. Frage 4), in wie weit Lärmschutzmaßnahmen
vorzusehen und umzusetzen sind.
6 Wird durch ruhige Gebiete das soziale Leben in der Gemeinde beeinträchtigt ?
Nein, natürlich nicht! Nach wie vor können Veranstaltungen auf dem Sportplatz und anderen
Orten der Gemeinde durchgeführt werden, die Bürger haben nach wie vor die Möglichkeit
den Rasen zu mähen und Baumpflegearbeiten durchzuführen und Kinder in Kitas und Schulen
können selbstverständlich Zeit im Freien verbringen. Es gilt genau das Gegenteil: Die
Lebensräume der Bürger dürfen nicht durch Zunahme von Umweltlärm zusätzlich belastet
werden!
7 Was ist zu tun, wenn trotz aller Bemühungen der Umweltlärm zunimmt ?
In diesem Fall sind die Betroffenen durch Lärmschutzmaßnahmen zu entlasten. Hierzu sind
u. a. Maßnahmen bei der Lärmaktionsplanung festzulegen und entsprechend umzusetzen.
Die Verantwortlichkeit hierfür liegt bei der Gemeinde.
8 Kann durch das Ausweisen ruhiger Gebiete das Überfliegen unserer Gemeinde
durch Verkehrsflugzeuge vermieden werden ?
Leider nicht! Ruhige Gebiete können aber durchaus die Durchsetzung der berechtigten Interessen
unserer Bürger, wie Lärmschutzmaßnahmen für Wohngebäude, Schulen und anderen
Einrichtungen, sowie die Einflussnahme auf das Flugverhalten unterstützen.
9 Werden Schöneicher Bürgerinnen und Bürger überhaupt berechtigt sein, Lärmschutzmaßnahmen
einzufordern ?
Wir fürchten ja! Bereits jetzt, vor Inbetriebnahme des Flughafens BER wurden durch unsere
Messstation Überflüge mit Lärmwerten von über 70 dB(A) nachgewiesen. Nach derzeit geltendem
Recht haben alle Bürger, bei denen am Tage ein Grenzwert in den Wohnräumen
von 55 dB(A) überschritten wird, Anspruch auf Schallschutz. Dieser Anspruch besteht unabhängig
von den in der Lärmkartierung ausgewiesenen Schutzbereichen!
10 Gibt es in anderen Gemeinden ruhige Gebiete ?
Verschiedene Gemeinden im Süden Brandenburgs (z.B. Kleinmachnow, Stahnsdorf, ...) haben
bereits ruhige Gebiete auf Beschluss ihrer Gemeindevertretungen festgesetzt und in den
Amtsblättern öffentlich gemacht. Sie gelten somit als politische Vorgabe für die vom Gesetzgeber
verlangte Lärmaktionsplanung zum Sommer 2013.
Beschließen die Schöneicher Gemeindevertreter die Benennung ruhiger Gebiete, so
ist das eine politische Vorgabe für Bürgermeister und Gemeindeverwaltung, den
Schutz dieser Gebiete bei künftigen Projekten vor der Zunahme von Umgebungslärm
zu schützen und entsprechende Maßnahmen bei der periodischen Lärmaktionsplanung
in den Lärmminderungsplänen aufzunehmen!
Schöneiche, den 28. Jul. 2012
Glossar:
BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz
LAI Hinweise Hinweise der Arbeitsgemeinschaft der Länder und des Bundes zur Lärmaktionsplanung (2007 mit Ergänzung 2009)
StrategieBrbg Strategie der Lärmaktionsplanung im Land Brandenburg, vom 06.06.2012
Quelle: www.fluglaerm15566.de
