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BV 496/2018 - Neufassung Erschließungsbeitragssatzung

 

Die Gemeindevertretung entschied in ihrer Sitzung am 14.03.2018 über eine Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung. Darin wird geregelt, in welcher Höhe Anlieger*innen unbefestigter Straßen (= Sandstraßen) Beiträge für die Erschließung bzw. Herstellung ihrer Straße zahlen müssen.

Dazu legte DIE LINKE zwei Änderungsanträge vor. Einerseits sollte der Anteil der Gemeinde an den Erschließungskosten von 10 auf 40 Prozent erhöht werden. Die Anlieger*innen hätten demnach nicht mehr 90, sondern nur noch 60 Prozent der Kosten über Beiträge aufzubringen. Dieser Vorschlag wurde von SPD, CDU, FDP, GRÜNEN, Neuem Forum und Feuerwehr abgelehnt (5 Ja, 12 Nein, 2 Enthaltungen).

Der zweite Änderungsantrag bezog sich auf die frühzeitige Information und Beteiligung der Anlieger*innen bei Erschließungsmaßnahmen. Hier konnte eine Verbesserung der von Bürgermeister Ralf Steinbrück (SPD) vorgelegten Regelung erreicht werden (12 Ja, 4 Nein, 3 Enthaltungen).

Die Änderungsvorschläge können unten als PDF aufgerufen werden.

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