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Beschlussvorlage: Öffnung des gesperrten Steges an der Badestelle am Dämeritzsee für die Allgemeinheit (geänderte Fassung)

 

Finanzielle Auswirkungen: Ja
Im Haushalt vorgesehen:  2016 einzuplanen
Kosten: etwa 500 Euro

Beschlussempfehlung:
Der Bürgermeister wird ersucht,

  1. den bisher als Badesteg fungierenden Steg zeitnah für die Allgemeinheit zu öffnen unter der Maßgabe des Betretens auf eigene Gefahr sowie
  2. bis zu Beginn der Badesaison 2016 Vorkehrungen zu treffen für eine hinreichend sichere Abgrenzung des Steges von der Badestelle als Voraussetzung für das Offenhalten in den Sommermonaten.


Rechtsgrundlage:
Haftungsbedingungen/-ausschlüsse des Kommunalversicherers

Begründung:
Das Wohl der in Erkner Lebenden sowie der Erkner Besuchenden liegt der Stadtverwaltung sehr am Herzen. Wuchern mit dem, was man bereits besitzt, hier einem völlig intaktem Steg, der als DämeritzSeeBrücke auf der Grundlage eines ganzheitlichen Gestaltungskonzeptes später sogar vorteilhaft vermarktet werden könnte, ist dabei angesagt.

Der Versicherer Kommunaler Schadensausgleich (KSA) übernimmt für den Betrieb des ursprünglich als Badesteg angelegten Steges die Haftung für eventuelle Schadensfälle nur, wenn während der Badesaison ständig Aufsichtspersonal anwesend ist. Dies würde zu unangemessenen Kosten für die Stadt führen. Weil keine andere Lösung des Problems gesehen wurde, sperrte die Stadtverwaltung daraufhin den Steg am Ufer durch einen Zaun mit Tür ab.

Der erst vor wenigen Jahren mit bedeutendem Aufwand gebaute Steg ist somit funktionslos geworden. Die Absperrung kann leicht umgangen werden. Davon zeugt der ausgeprägte Trampelpfad rechts am Ende der Einzäunung. Badende können den Steg jederzeit vom Flachwasser aus betreten. Die derzeitige Situation kann deshalb nicht befriedigen, weil der Versicherer in derartigen Fällen sogar den Rückbau des Steges verlangte (Wolzig, Gemeinde Heidesee).

Mit der vorgeschlagenen Verfahrensweise wird ein Zugewinn an Attraktivität erzielt. Der Bootssteg am Rathauspark kann als Vorbild dienen. Er ist zwar durch einen Zaun gesichert, aber jederzeit öffentlich zugänglich. Nur ein Schild weist darauf hin, dass Baden verboten ist. Nicht einmal "Betreten auf eigene Gefahr" ist angezeigt.

Der sofortigen Öffnung des Steges an der Badestelle für die Allgemeinheit steht demnach nichts im Wege. Badebetrieb herrscht bis zu Beginn der Badesaison 2016 nicht, so dass der für die Stadt tätige Versicherer KSA keine Probleme sehen dürfte. Dies aber könnte sich mit Beginn der Badesaison 2016 ändern. Deshalb wird vorgeschlagen, dass sich die Stadtverwaltung darum kümmert, hinreichende Vorkehrungen für die Abgrenzung der Badestelle vom Steg zu treffen – Vorkehrungen, die von der KSA akzeptiert werden. Geschätzte 500 Euro könnten dafür ausreichen, sofern nicht die KSA weitere Anforderungen stellt.

Mit der Antragsveränderung (die erste Fassung des Antrag wurde im Bauausschuss gestellt) wird die berechtigte Kritik in den Ausschusssitzungen, insbesondere die der Stadtverordneten Wolfgang Trogisch und Peter Catholy, aufgegriffen.

Dr. Elvira Strauß
Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE