Beschlussvorlage: Ergänzung der Geschäftsordnung (GeschO) vom 22.12.2014 – Möglichkeit zu Nachfragen zum Bürgermeisterbericht
Beschlussempfehlung:
- In der Geschäftsordnung (GeschO) vom 22.12.2014 wird §7 „Sitzungsablauf“, hinter b): „Bericht des Bürgermeisters“ um den Punkt b.2): „Nachfragen der Stadtverordneten zum Bericht des Bürgermeister“ ergänzt.
Rechtsgrundlage:
§ 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007
Sachdarstellung/Begründung:
Somit haben alle Stadtverordneten die Möglichkeit bei Unklarheiten im Bürgermeisterbericht ihre Nachfragen zu stellen. So können im Vorfeld Missverständnisse sofort vom Bürgermeister ausgeräumt werden und wir können gemeinsam unsere Arbeit den BürgerInnen verständlicher machen.
Dr. Elvira Strauß
Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE
