Beschlussantrag zur Analyse der Einzelhandelsentwicklung in Erkner im Vergleich zur Prognose des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes 2006 für 2015 sowie Fortschreibung als interkommunales Einzelhandelskonzept bis 2021
Betreff:
Einzelhandelsentwicklung in Erkner im Vergleich zur Prognose des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes 2006 für 2015, Fortschreibung als interkommunales Einzelhandelskonzept bis 2021
Beschlussempfehlung:
Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) möge beschließen:
Der Bürgermeister wird ersucht,
- einen Bericht über die Entwicklung des Einzelhandels in Erkner seit 2006 einschließlich des Vergleichs der tatsächlichen mit der prognostizierten Entwicklung gem. Beschluss der SVV vom 6.12.2006 über das Einzelhandelsentwicklungskonzept fertigen zu lassen (Erfolgskontrolle), dafür die nach dem Sommer verfügbare Einzelhandelserfassung 2016 in Brandenburg einschließlich der Berechnungen über sortimentsbezogene Umsatzleistungen und Handelskennziffern zu Grunde zu legen,
- darauf aufbauend einen Entwurf dessen Fortschreibung als interkommunales Einzelhandelskonzept für den Zeitraum 2016 bis 2021 erarbeiten zu lassen, sich dabei mit den Nachbargemeinden, die Mittelstandsvereinigung Erkner, dem Handelsverband Berlin-Brandenburg, der IHK Ostbrandenburg sowie weiteren Fachkreisen abzustimmen und
- den Bericht und Entwurf der Fortschreibung der SVV zu deren ersten Sitzung im kommenden Jahr zur Beschlussfassung vorzulegen.
Rechtsgrundlage:
Kommunalverfassung, Landesentwicklungsplan, Baunutzungsverordnung in den aktuellen Fassungen, Einzelhandelserlass des MIV (Ablösungserlass vom 17. Juni 2014), Integriertes Stadtentwicklungskonzept Erkner
Behandelt im Ausschuss: nein
Sachdarstellung/Begründung:
- Das Einzelhandelsentwicklungskonzept 2006 begründet die Perspektiven des Einzelhandels bis 2015. 2005 gab es in der Stadt rd. 10.000 qm aktiv betriebene Verkaufsfläche. Unter der Annahme, dass sich die Einwohnerzahl in Erkner auf 13.500 Einwohner und im Umland auf 27.010 Einwohner erhöht, sich tagtäglich 1.900 Touristen, Durchreisende bzw. Tagesgäste in Erkner aufhalten (sogenannte Potenzialreserve), werden für 2015 Potenziale für etwa 12 bis 13.000 qm zusätzliche Verkaufsflächen ermittelt.
- Gemäß der Einzelhandelserfassung Brandenburg 2010 / 2011gab es in Erkner 13.330 qm Verkaufsfläche, davon 270 qm leerstehend. Einzelheiten können den im Internet verfügbaren Berichten (Kurz- und Langfassung) entnommen werden. Die Ergebnisse für Erkner sind in Tabelle 139: Ergebnisse der Einzelhandelserfassung und Tabelle 360: Einzelhandelsumsatzschätzung / weitere Kennwerte dargestellt. Für Grünheide, Woltersdorf, Schöneiche usw. sind die Ergebnisse gleichermaßen in Tabellenform abrufbar. Zwischenzeitlich sind in Erkner weitere Einzelhandelsflächen entstanden, darunter das City Center Erkner mit 7.500 qm Verkaufsfläche.
- Landesweit wird derzeit wiederum der Brandenburger Einzelhandel gemeindekonkret untersucht. In der neuen Einzelhandelserfassung sollen Zeitreihenvergleiche nun wesentliche Entwicklungstendenzen des Einzelhandels aufzeigen. Zudem wird eine Berechnung sortimentsbezogener Umsatzleistungen und Handelskennziffern vorgenommen. Bis zum Sommer 2016 soll das Projekt abgeschlossen sein. Die Ergebnisse werden danach publiziert und in öffentlichen Veranstaltungen vorgestellt. Die Federführung des Projektes liegt bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus. Ansprechpartnerin ist Katrin Erb, Leiterin des Fachbereichs Standortpolitik, Verkehr und Handel.
- In der Region Erkner besteht ein besonders starker Ansiedlungsdruck durch den Einzelhandel. Daher sollte - wie im Einzelhandelserlass empfohlen - über ein gemeindliches Einzelhandelskonzept hinaus ein interkommunales Einzelhandelskonzept erarbeitet werden. In diesem Konzept sollen sich Erkner mit den Nachbargemeinden auf die Dimensionierung von potenziellen Einzelhandelsflächen einigen. Auf die Beachtung der Ziele 4.7 Abs. 2 (Beeinträchtigungsverbot) und 4.7 Abs. 3 (Kongruenzgebot) sowie die Grundsätze 4.8 und 4.9 des Landesentwicklungsplan Berlin – Brandenburg (LEP B-B) sei in diesem Zusammenhang verwiesen.
- Da alle für die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes erforderlichen Ausgangsdaten in aller Ausführlichkeit für Erkner und die Umlandgemeinden vorliegen werden, ist nach Auffassung der Antragstellerin die Einschaltung externer Sachverständiger für die Erstellung des Konzeptes verzichtbar. Auf jeden Fall aber sollten die im Antragstext genannten Organisationen bei der Formulierung der Ziele für den Zeitraum bis 2021 konsultiert werden. Die Erledigung der Aufgabe stellt zusätzliche Anforderungen an die Bediensteten der Stadtverwaltung. Inwieweit dennoch zusätzliche Leistungen und Mittel für die Einschaltung externer Sachverständiger erforderlich werden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sicher vorausgesagt werden. Wird dieser Fall eintreten, sollte die Stadtverwaltung wie 2006 verfahren.
- In Anbetracht aktueller Ansiedlungsvorhaben in Erkner und in den Umlandgemeinden dürfte es von Vorteil sein, wenn der Entwurf des Einzelhandelskonzeptes noch in diesem Jahr der SVV zur Beschlussfassung vorgelegt werden könnte.
Finanzielle Auswirkungen: Siehe Nr. 5
Bürgerbeteiligung: Ja, nach Vorliegen des Entwurfs
Dr. Elvira Strauß
Vorsitzendeder Fraktion DIE LINKE
