Beschlussantrag: Öffnung des gesperrten Steges an der Badestelle am Dämeritzsee für die Allgemeinheit aufgrund neuer Erkenntnisse
Vorlage
Zur Herbeiführung eines Beschlusses für die Sitzung Stadtentwicklung, Bauplanung, Natur- und Umweltschutz, Verkehr in der 6. Wahlperiode am 5. September 2017
Betreff
Öffnung des gesperrten Steges an der Badestelle am Dämeritzsee für die Allgemeinheit aufgrund neuer Erkenntnisse
Beschlussempfehlung
Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) Erkner möge beschließen:
Der Bürgermeister wird ersucht, den bisher als Badesteg fungierenden Steg zeitnah für die Allgemeinheit unter der Maßgabe des Betretens auf eigene Gefahr zu öffnen.
Rechtsgrundlage
§ 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007
Sachdarstellung/Begründung
Der Bürgermeister teilte allen Stadtverordneten zu unserem Antrag vom 26. November 2015 („Öffnung des gesperrten Badestegs...“) mit, dass der Badesteg aufgrund von Gefahrenstellen im Wasser gesperrt werden müsse.
Uns wurde in der Sommerpause bekannt, dass bereits am 29. Oktober 2016 der Schwimm- und Tauchsportverein Biber e.V. in Absprache mit der Stadtverwaltung eine Beräumung durch ein Taucherteam durchgeführt hat. Dieser Bergungstauchgang wurde dokumentiert und die Ergebnisse der Stadtverwaltung übergeben. Es sind also keine Gefahrenstellen mehr im Wasser. Viel eher ist das abgeschlossene Tor eine Gefährdung, weil es überklettert wird, um den Steg zu betreten.
Auch hatte der Sprecher des Kommunalen Schadensausgleichs (KSA), Klaus Kocks, mitgeteilt, dass ein reiner Badesteg auch ohne Aufsicht Bestand hat.
Um die Attraktivität unserer Stadt zur Nähe zum Wasser weiter zu fördern und erlebbar zu gestalten sollte der Wasserzugang über den Steg wieder ermöglicht werden.
Dr. Elvira Strauß
Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE
