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Antrag zur Verbesserung der Rad- und Gehwegführung auf der 2. Flakenfließbrücke – Baekeland-Brücke – unter den bestehenden Ausbauverhältnissen


Antragstext

Die Stadtverordnetenversammlung Erkner möge beschließen:

  1. Der Gehweg auf der östlichen Seite der Baekeland-Brücke wird für den Radverkehr in Richtung Stadthalle freigegeben. Die entsprechende Ausschilderung hat in nächster Zeit zu erfolgen.

  2. Auf der westlichen Seite der Baekeland-Brücke wird auf der Fahrbahn ein Radweg eingerichtet und durch eine unterbrochene Linie markiert, der den Radverkehr von der Stadthalle aus in Richtung Beuststraße/Breitscheidstraße ordnet.

  3. Die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 13.09.2006 und vom 31.03.2009 werden aufgehoben, soweit sie sich auf die Nummern 1 und 2 der Beschlussempfehlung beziehen.


Rechtsgrundlage:

Brandenburgisches Straßengesetz, Beschluss der 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Erkner am 13.09.2006 über die Anlage der Geh- und Radwege auf der 2. Flakenfließbrücke … (siehe: Amtsblatt für die Stadt Erkner 12/2006, Seite 5, TOP 10), behandelt in der Sondersitzung des Bauausschusses am 07.09.2006


Sachdarstellung/Begründung:

In der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2009 hatte eine Mehrheit der Stadtverordneten den Beschlussvorschlag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt, Radfahren im Zweirichtungsverkehr auf dem derzeit nur für Fußgänger zugelassenen Gehweg auf der östlichen Seite der Baekeland-Brücke zu erlauben.(siehe: www.linke-erkner.de, Stadtverordnetenversammlungen, 4. SSV, Antrag zur Schaffung eines Radweges auf und im direkten Umfeld der Baekelandbrücke)

Damit wäre dem Beschluss der 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der 4. Wahlperiode gefolgt worden. Zur Erinnerung: Mit dem Beschluss war der Variante 1 (von fünf Varianten) der Vorzug gegeben worden. In der Sachdarstellung zur damaligen Beschlussvorlage des Bürgermeisters heißt es dazu:

„Die bereits bestätigte Planung mit einem einseitigen Geh- und Radweg auf der westlichen Seite wird im Querschnitt nicht verändert. Es wird vorgeschlagen, den Geh- und Radweg auf die östliche Seite zu verlegen. Der Geh- und Radweg hat eine Mischfunktion mit Zweirichtungsverkehr für Radfahrer. Asymmetrischer Querschnitt: Geh- und Radweg = 2,75 m, Fahrbahn = 6,50 m, Notgehweg = 0,75 m.“

Die Frage, warum der Bürgermeister den oben angeführten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nicht realisiert hat, kann dahingestellt bleiben.

Jedenfalls schafft die in der Beschlussempfehlung der Fraktion DIE LINKE vorgeschlagene Führung des Radverkehrs unter den bestehenden Ausbauverhältnissen sowohl für Radfahrer als auch für Fußgänger größere Verkehrssicherheit und Berechenbarkeit. Für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer verbessern sich ebenfalls die Fahrbedingungen. In Richtung Stadthalle dient dann die Fahrbahn ausschließlich dem motorisierten Verkehr, was einen Gewinn an Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs erwarten lässt. Die Breite der Fahrbahn von insgesamt 6,50 m erlaubt die Abgrenzung (Markierung) eines Radweges auf der westlichen Seite der Fahrbahn (in Richtung Beuststraße/Breitscheidstraße) dergestalt wie sie sich in der Bahnhofstraße bereits bewährt hat.

 

Kosten:

Dürften sich für Verkehrsschilder und Markierung auf etwa 1.000 Euro belaufen.
Folgekosten entstehen für regelmäßige Erneuerung der Markierung.


Dr. Lothar Kober
Stadtverordneter, Fraktion DIE LINKE
Mitglied im Ausschuss Ortsgestaltung, Bauplanung, Natur- und Umweltschutz, Verkehr; Mitglied des Aufsichtsrates der Wohnungsgesellschaft Erkner mbH