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Antrag zur Schaffung gebührenfreier Girokonten für Arbeitslosgengeld-II-Empfänger und Empfänger der Grundsicherung im Alter

Antrag:

Gebührenfreies Girokonto für Arbeitslosgengeld-II-Empfänger und Empfänger der Grundsicherung im Alter


Die Stadtverordneten Versammlung Erkner möge beschließen:

Die Stadtverordneten sprechen sich dafür aus, dass die Sparkasse Oder-Spree ein kostenloses Girokonto für Arbeitslosengeld-II-Bezieher und Bezieher von Leistungen der Grundsicherung im Alter einführt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den dafür zuständigen Gremien der Sparkasse entsprechende Gespräche zu führen.

 

Sachdarstellung/Begründung:

Von 351 Euro im Monat zu leben, ist ein Leben in Armut. In der Berechnung des Arbeitslosengeldes II ist eine monatliche Pauschale von 1,04 Euro für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen zu Grunde gelegt. Damit stellen Kontoführungsgebühren eine erhebliche finanzielle Belastung für die betroffenen Menschen dar. Der Verzicht auf ein Girokonto ist keine Alternative, da es für die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr unabdingbar ist. Geschäftsbeziehungen des täglichen Lebens lassen sich fast nur noch bargeldlos abwickeln.



Dr. Elvira Strauß
Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE
Mitglied im Hauptausschuss und Ausschuss für Bildung, Soziales, Jugend, Senioren, Kultur, Gesundheit und Sport