Antrag zur Position der Stadtverordneten Erkner zur Höhe der Regelsätze in SGB II und XII
Antragstext
Die Stadtverordneten Versammlung Erkner möge beschließen:
Die Stadtverordneten der Stadt Erkner fordern die Bundesregierung auf, den Regelsatz für Arbeitslosengeld-II-Empfänger nicht zu senken, sondern auf 500 Euro pro Monat anzuheben.
Rechtsgrundlage :
- GG Artikel 20
- SGB II und SGB XII
- Verfassung des Landes Brandenburg
Sachdarstellung/Begründung :
Neben den kommunalen Pflichtaufgaben übernimmt die Stadt Erkner zahlreiche freiwillige Leistungen und engagiert sich im sozialen Bereich. Menschen mit Arbeitslosengeld II können über das Sozialticket einzelne Vergünstigungen erhalten.
Die derzeitigen finanziellen Leistungen für Bedürftige, besonders für Familien mit Kindern im SGB II und XII, decken aber nicht den tatsächlichen und notwendigen Bedarf. Dieses führt dazu, dass eine gerechte Teilhabe und Chancengleichheit von Langzeitarbeitslosen, Kindern und Jugendlichen an Bildung, Kultur und Gesundheit verhindert wird.
Die Regelsätze von 14- bis 17-Jährigen wurden 2005 von 90 auf 80 Prozent des Eckregelsatzes oder um 35 Euro monatlich gekürzt. Laut Angaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung haben Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren aber einen durchschnittlichen Kalorienbedarf von 2.700 kcal, Erwachsene aber nur von 2.200 kcal. Zudem sind mit dem schnellen Wachstum Mehrkosten bei Kleidung verbunden.
Die Bundesregierung ist mit ihrem Beschluss vom Januar 2009, den Regelsatz des Arbeitslosengeldes II von Kindern im Alter von 6 bis 13 Jahren ab 1. Juli 2009 auf 70 Prozent des Eckregelsatzes zu erhöhen, den Empfehlungen der Expertenkommission im Hinblick auf eine wissenschaftliche Ermittlung, Neubemessung und Festsetzung der Regelleistungen gefolgt. Die Kürzung des Regelsatzes für Kinder somit im SGB II und XII wurde weitgehend ausgeglichen. Ab 1. Juli wird der Bedarf von Schulkindern und Säuglingen nicht mehr gleichgesetzt. Der Regelsatz von 6-jährigen Kindern wurde ebenfalls auf 70 Prozent erhöht, so dass jetzt für alle Kinder ab dem Schulalter anerkannt wird, dass sie einen höheren Bedarf haben als Vorschulkinder.
Die Bundesregierung sah sich ferner auch gezwungen, ab August/September 2009 eine Pauschale für Schulmaterialien in Höhe von 100 Euro jährlich zu zahlen, nach heftigen Protesten inzwischen ohne Begrenzung auf die zehnte Klasse.
Kinderarmut ist aber immer ein Resultat der Armut bei den Eltern. Es kann nicht die kommunale Verantwortung allein hier Abhilfe zu schaffen. Daher fordern wir die Bundesregierung auf, einen Schutzschirm für bedürftige Menschen zu schaffen und den Regelsatz im SGB II und XII auf 500 Euro monatlich zu erhöhen
Dem jetzigen Regelsatz von 351 Euro liegt die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) aus dem Jahr 2003 zu Grunde. Aus dem Regelsatz eines Haushaltsvorstandes werden noch Fixkosten, wie Strom, Warmwassergeld, Telefon- und Internetkosten, Fahrkosten, private Haftpflichtversicherung, Kontogebühr, Praxisgebühr, Rezeptzuzahlungen usw. bestritten. Meist bleiben zum Überleben nur circa 200 Euro im Monat übrig. Dies entspricht 6,65 Euro am Tag. Dieser Betrag reicht nicht einmal, um den täglichen Bedarf von Lebensmitteln zu decken, denn für Ernährung stehen nur 3,85 Euro pro Tag zur Verfügung. Damit ist nur Mangelernährung möglich. Auch, wenn entsprechend der Rentensteigerung der Regelsatz zum 01.07.2009 auf 359 Euro erhöht wird, ist eine gesunde Ernährung nicht möglich, geschweige denn eine Teilnahme am kulturellen Leben.
Dr. Elvira Strauß
Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE
Mitglied im Hauptausschuss und Ausschuss für Bildung, Soziales, Jugend, Senioren, Kultur, Gesundheit und Sport
