Antrag zum Erlass der Gebühren für neuen Personalausweis für sozial-bedürftige Einwohner
Zur Herbeiführung eines Beschlusses für die 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Erkner am 30.11.2010
Beschlussempfehlung :
Bei der Erstellung des neuen Personalausweises werden den bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern, die Leistungen nach dem SGB II und XII beziehen, die Gebühren von 28,80 bzw. von 22,80 Euro erlassen.
In den Haushalt 2011 sind entsprechende Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen einzuplanen
Rechtsgrundlage:
Personalausweisgebührenverordnung – PAuswGebV, § 1 Gebühren für Ausweise- Abs. (6) Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist.
Sachdarstellung/Begründung:
Gemäß der aktuellen Gebührenordnung des Bundesministeriums des Innern wird der neue Personalausweis 28,80 Euro kosten. Ermäßigungen sind für Antragsteller unter 24 Jahren vorgesehen. Sie zahlen bei Erstbeantragung eine reduzierte Gebühr von 22,80 Euro.
Die Gebühr für den Reisepass liegt noch höher. Ein maschinenlesbarer Kinderreisepass kostet 13,00 Euro.
Nach Auskunft der Stadtverwaltung zahlt Erkner an die Bundesdruckerei für die Herstellung des Dokuments 22,80 Euro.
Für einen Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind bei einem Regelsatz von jetzt 359 Euro bzw. ab 01.01.2011 voraussichtlich 364 Euro die Ausgaben für die neuen Dokumente sehr hoch.
In der Personalausweisgebührenverordnung steht im § 1 „Gebühren für Ausweise … Abs. (6) Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist.“
Dr. Elvira Strauß
Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE
Abstimmungsergebnis:
Ja: 7 Stadtverordnete
Nein: 14 Stadtverordnete
Enthaltung: keine
