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Anfragen des Stadtverordneten Dr. Lothar Kober zum Umgang der Stadt mit dem Wasserschutzgebiet Neu Zittauer und Hohenbinder Straße

 

Vorsitzenden der SVV Erkner
Herr Lothar Eysser
Büro der Stadtverordnetenversammlung

 

Sehr geehrter Herr Eysser,

ich bitte Sie, Herrn Bürgermeister Pilz zu ersuchen, die nachfolgende Anfrage in der SVV am 26. Juni 2018 beantworten zu lassen. Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im Voraus.

 

Thema:
Umgang der Stadt mit dem Wasserschutzgebiet Neu Zittauer und Hohenbinder Straße, Nachfragen zu den Antworten auf die von Herrn Dr. Schorcht am 17. April 2018 im Ausschuss für Stadtentwicklung gestellten Fragen

 

Vorbemerkung:

Der erste Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Erkner trat nach Genehmigung des Landkreises Oder-Spree 2000 in Kraft. In diesem Plan fehlte der Ausweis der für die Trinkwasserversorgung in Erkner und Umgebung außerordentlich wichtigen Brunnenanlage Hohenbinder Straße. Deren nachrichtliche Übernahme in den Plan erfolgte erst im Zuge dessen 1. bis 3. Änderung 2008/09.

Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 14 „Gottesbrücker Weg“ umfasst ein Gebiet von 1,8 ha, darunter 1,6 ha Wald in Hohenbinde unweit der Brunnenanlage in der Wasserschutzzone II, in der Bauen grundsätzlich unzulässig ist.

Die Stadt verharrt bis in jüngste Vergangenheit auf dem Standpunkt, dass der derzeitig geplanten Wasserschutzzone um die Brunnenanlage Hohenbinder Weg herum ein – ich zitiere aus dem Protokoll – „überdimensional prognostizierter Wasserbedarf“ zugrunde liegt, obwohl sich die Wasserqualität in der Brunnenanlage rapid verschlechtert und der Bedarf an Trinkwasser stetig steigt.

 

Nachfragen:

(Grundlage: Protokoll der Sitzung des Ausschusses vom 17. April 2018, Anlage 4)

  1. Die Stadtverwaltung Erkner hatte, wie aus der Antwort zu Frage 1 hervorgeht, in ihrer Stellungnahme zum 2. Verordnungsentwurf für das neu festzusetzende Wasserschutzgebiet von 2013 folgendes angegeben „Zudem steht die geplante Verordnung im Widerspruch zu den formulierten Grundsätzen und Zielen des Landes Brandenburg (LEP B-B) und grundlegende verfassungsmäßig garantierte Kommunalrechte (kommunale Planungshoheit und kommunaler Vertrauensschutz).“ Ist die Stadtverwaltung bereit, wie das die Rechtslage bei abgeschlossenen Verfahren gebietet, die dazu verfassten „ Erläuterungen ausgeführt auf 19 Seiten mit Unterstützung eines RA“ dem Fragesteller zeitnah zu übergeben?
  2. Wenn „nein“ bitte ich um eine Begründung, womit dieser schwerwiegende Vorwurf, der sich in erster Linie gegen die Landesregierung Brandenburg richtet, gerechtfertigt sein soll?
  3. Welche Einwendungen hat die Stadtverwaltung im dem neuerlichen Anhörungsverfahren (bis 20.04.2018) gegen den Verordnungsentwurf vorgebracht? Sind die unter Frage 1 genannten Einwendungen wiederholt worden?
  4. In der Antwort zu Frage 2 heißt es: „Im Rahmen der Neuaufstellung der Wasserschutzgebietsverordnung wurde die Stadt Erkner im Jahr 2013 durch die oberste Wasserbehörde aufgefordert, für die im FNP genehmigten Wohnbauflächen südlich von Karutzhöhe bei der unteren Wasserbehörde einen Antrag auf Befreiung von den Verboten in der Zone II des bestehenden DDR-Trinkwasserschutzgebietes zu stellen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich

    4.1 Warum musste für die „im FNP genehmigten Wohnbauflächen“ überhaupt ein Antrag gestellt werden?
    4.2 Aus welchen Gründen hat die Stadtverwaltung nach Ablehnung ihres Widerspruchs gegen die Zurückweisung ihres Antrags vom 13. Oktober 2014 nicht den ihr zustehenden Klageweg vor dem Verwaltungsgericht beschritten, wo doch die Wohnbauflächen im FNP genehmigt waren?
    4.3 Erklärt sich die Stadtverwaltung bereit, Einsicht in ihren Antrag und Widerspruch sowie in die daraufhin ergangenen Bescheide der Unteren Wasserbehörde zu gewähren?

  5. Hat die Planungskosten für den Bebauungsplan Nr. 14 „Gottesbrücker Weg“ tatsächlich vollständig der damalige Rechtsträger der Grundstücke (mutmaßlich Herr Girod, Rüdersdorf) getragen; waren doch im Beschluss Nr. 4-379 der SVV vom 09.07.2008 Planungskosten von 5.000 Euro für die Stadt erwartet worden und in den Haushalt eingestellt?Welchen Erlös erzielte die Stadt aus dem Verkauf der städtischen Flurstücke 93 bis 96 und 102 teilweise in Hohenbinde; hat der Käufer, mutmaßlich Herr Kiesewetter, Storkow, eine Handhabe, den Kaufvertrag rückabzuwickeln?
  6. Womit hat die Stadt Erkner ihren Antrag an den Wasserverband Strausberg-Erkner auf Verringerung der Fördermengen der Brunnenanlage an der Neu Zittauer Straße - dem 2012 stattgegeben wurde - begründet; um welche Fördermenge handelte es sich?
  7. Aus welchen Gründen verharrte die Stadtverwaltung bis in jüngste Zeit auf dem Standpunkt, dass der Festlegung der Wasserschutzzone in den derzeitig vorgesehenen Ausmaßen ein „überdimensional prognostizierter Wasserbedarf“ zugrunde liegt; von welcher Größenordnung wird dabei ausgegangen?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Lothar Kober
Stadtverordneter
Fraktion DIE LINKE