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Änderungsantrag: Ergänzung der Beschlussempfehlung zur Beschlussvorlage 6-028/14 (Kita/Hort „Koboldland“ - Sanierung, Aufstockung und Erweiterungsbau des Gebäudes Lange Straße 6 in Erkner)

 

Betreff: Kita/Hort „Koboldland“ – Sanierung, Aufstockung und Erweiterungsbau des Gebäudes Lange Straße 6 in Erkner



Ergänzung der Beschlussempfehlung:


Die Stadtverordnetenversammlung möge folgender Ergänzung zustimmen, die der bisherigen Beschlussempfehlung angefügt wird:

„Dem Bürgermeister wird empfohlen, bis zur Aufnahme des Vorhabens in den Haushaltsplan 2015 den Gesamtbedarf an Hortplätzen in den einzelnen Jahren bis 2020/21 in Erkner und deren günstigste Verteilung auf die Standorte der möglichen Kita/Hort-Einrichtungen an Hand der dazu in der Begründung angeführten Punkte nochmals zu überprüfen.>

Bis zu diesem Zeitpunkt sind die derzeit fehlenden Voraussetzungen für die Veranschlagung von Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen nach § 16 Abs. 2 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (KomHKV), zu schaffen (voraussichtliche Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter und Bauzeitplan im Einzelnen, Qualifizierung der Folgekostenberechnung).“  

 

Begründung/Sachdarstellung:


Zu Absatz 1:
Die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Erkner, Fortschreibung 2013, Stand 10. Dezember 2013, lässt erhebliche Zweifel an der Plausibilität der prognostizierten Gesamtzahl der erforderlichen Hortplätze in der Stufe Klasse 1-4 aufkommen („SzenarioINSEK“).


Im Haushaltsplan 2014 wird unter „statistische Angaben“ für die Löcknitzschule ein Bestand von 446 Schüler ausgewiesen. Das sind 45 Schüler bzw. 10 Prozent weniger als das SzenarioINSEK für dieses Schuljahr feststellt (Bedarfsplanung, Tabelle 6-1). Ein Jahr vorher betrug der Unterschied 24 Schüler. Die Annahmen des INSEK für 2013/14 haben sich in der Realität nicht bewahrheitet und sollten nachjustiert werden.


2015/16 steigt die Anzahl der Kinder in der Gruppe der 0 bis 3-Jährigen gegenüber 2013/14 um 11 um dann Jahr für Jahr langsam zurückzugehen (2019/20: –16). In der Altersgruppe 3 Jahre bis Einschulung steigt die Anzahl der Kinder 2016/17 gegenüber 2013/14 um 35 um sich dann bis 2020/21 in einer Bandbreite zwischen 25 und 36 einzupegeln. Allein die Kinder in der 1. bis 4. Klassenstufe steigen ab 2017/18 sprunghaft an. Werden für 2017/18 noch 46 Kinder mehr als 2013/2014 prognostiziert, so sind es im folgenden Schuljahr bereits 86 Kinder und 2019/20 sogar 101 Kinder mehr.


Die Verdopplung des Anstiegs der Anzahl der Kinder innerhalb eines Jahres und der nochmalige Anstieg im darauf folgenden in der 1. bis 4. Klassenstufe lässt sich aus der dargestellten Entwicklung des Zuwachses an Kindern in der Altergruppe von 3 Jahren bis zur Einschulung, aus der ja die Kinder „hinüberwachsen“, nicht ableiten. Gegenüber dem Basisjahr 2013/14 ist für 2014/15 ein Zugang von 19 Kindern, für 2015/2016 von 34 Kindern und für 2016/17 sowie 2017/18 jeweils von 25 Kindern ausgewiesen. Nach dem in der Beschlussvorlage angeführten Monitoring 2014 sollen im „Koboldland für die Hortbetreuung sogar 131 zusätzliche Plätze schrittweise bis 2019 erforderlich werden. Entweder wird eine belastbare Begründung für den sprunghaften Anstieg gefunden, oder die Anzahl der erforderlichen zusätzlichen Plätze muss nach unten korrigiert werden. In Betracht gezogen sollte auch die Umnutzung eines Seitenflügels der Becher-Oberschule anstelle der Aufstockung gem. Variante 1. Die Schülerzahl hat sich hier von 433 Schülern im Jahre 2006 auf 211 Schüler 2014 halbiert.


Zu Absatz 2:
Neben der Tatsache, dass die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter sowie der Bauzeitplan im Einzelnen noch zu bestimmen sind, bedarf die Ermittlung der Folgekosten (Nutzungskosten) einer Qualifizierung.

Als Beispiel werden hier die Erläuterungen zu den Nutzungskosten der Variante 3: Neubau auf einem anderen Grundstück angeführt. Dort heißt es: „Zusätzliche Kosten für Hausmeister und Wirtschaftsleiter. Außerdem wird durch die räumliche Entfernung zwischen Schule und Kita zusätzliches Personal für die Begleitung der Kinder benötigt.“ Mehrkosten von 62.000 Euro je Jahr sollen entstehen, die unbegründet sind. Der Hausmeister kann üblicherweise zwischen den Standorten pendeln. Der Wirtschaftsleiter verwaltet durch diese räumliche Trennung nicht mehr und nicht weniger Plätze und Personal als bei Variante 1. Die Aufwendungen für die Beleuchtung der Außenanlagen sollen sich gegenüber Variante 1 fast verdoppeln. Dabei wird der Neubau einschließlich der Außenanlage für 131 Plätze viel kleiner sein.




Dr. Elvira Strauß
Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE