Änderungsanträge und -empfehlungen von Dr. Lothar Kober zur INSEK-Beschlussvorlage
Änderungsantrag 1
Betreff: Erweiterte Stadtmarke „Gerhart-Hauptmann-Stadt Erkner – Stadt zwischen Seen und Wäldern“
Beschlussempfehlung: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Profilierung Erkners als Kultur- und Freizeitstandort wird auf die Stadtmarke „Gerhard-Hauptmann-Stadt Erkner – Stadt zwischen Wäldern und Seen“ ausgerichtet.
An den entsprechenden Stellen im Text wird in der Folge „Gerhart-Hauptmann-Stadt Erkner“ in „Gerhart-Hauptmann-Stadt Erkner – Stadt zwischen Wäldern und Seen“ geändert. (Das betrifft im Bericht auf Seite 23, Absatz 2 den Satz 3, auf Seite 86 SWOT-Analyse: Kultur, Freizeit und Sport, Stärken die erste Nennung, auf Seite 101 ZV2 den Satz 5 und auf Seite 106 die Maßnahme 1.1)
Begründung:
Mit der Erweiterung um „Stadt zwischen Wäldern und Seen“ werden die guten Ergebnisse der bisherigen Ausrichtung der Außenwerbung und lokalen Identitätsstiftung bewahrt und produktiv verarbeitet. Gerhart Hauptmann selbst kam ja gerade deshalb nach Erkner. Erkner kann sich so im Wettbewerb besser aufstellen. Zwischen diesen beiden Qualitätspolen lässt sich ein vielfältiges Angebot etablieren. Breitere Kreise der Einwohnerschaft und sich für Erkner Interessierende werden mobilisiert bzw. erreicht. Diese Stadtmarke verbindet die Zentralen Vorhaben 1 bis 7 in idealer Weise. „Für die lokale Bevölkerung generiert dies das Gefühl von „Zuhause sein“; für Außenstehende wird der Wiedererkennungswert erhöht.“, wie es auf Seite 94 Abs. 2, Satz 3 treffend heißt. Der Namenszusatz zu Erkner soll natürlich wie beschlossen verwendet werden.
Änderungsantrag 2
Betreff: Nachholen der Kosten- und Finanzierungsübersicht für die Maßnahmen von 1.1 bis 7.9
Beschlussempfehlung: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die fehlende Kosten- und Finanzierungsübersicht nach den Maßgaben der INSEK-Arbeitshilfen von 2006 und 2012 wird unverzüglich nachgeholt und - sofern externer Sachverstand dafür hinzugezogen werden muss - mit dem Haushaltsplan für 2015 finanziell gesichert.
Begründung:
Der INSEK-Entwurf Erkner fehlt diese Übersicht. Auf Seite 129 heißt es dazu, eine Städtebauliche Kalkulation sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erforderlich und auch nicht zielführend. Dem kann nicht gefolgt werden.
Eine ganze Reihe noch nicht begonnener Maßnahmen soll 2014/2015 realisiert werden, weitere kostenaufwändige Maßnahmen im Zeitraum bis 2020. Vorraussetzung dafür ist die Aufnahme in den städtischen Haushaltsplan für 2015 und in die mittelfristige Investitions- und Finanzplanung für den Zeitraum bis 2018. Die Aufnahme in den Plan setzt ihrerseits eine Übersicht über die entstehenden Kosten voraus, damit abgewogen werden kann, welche Maßnahmen im kurz- und mittelfristigen Planungszeitraum bewältigt werden können.
Sowohl in der „Arbeitshilfe im Rahmen von Integrierten Stadtentwicklungskonzepten INSEK … vom Dezember 2006 (siehe Auszug in der Anlage) als auch in der Aktualisierung und Fortschreibung dieser Arbeitshilfe vom November 2012 wird diese Übersicht verlangt.
In der Arbeitshilfe 2012 heißt es: „Eine „Städtebauliche Kalkulation“ im Sinne einer Querbilanzierung der Finanzierungsbedarfe und -möglichkeiten für sämtliche zentrale Vorhaben(-bündel) ist erforderlich, vor allem, damit Kommune und Land eine Vorstellung erhalten, welchen Investitionsumfang die Kommune für Stadtentwicklungsvorhaben im Planungszeitraum insgesamt bewältigen will und inwieweit er eine umsetzbare Dimension hat.“
Auf Seite 26 der Arbeitshilfe 2006, erarbeitet von complan und DV GmbH, heißt es: „Um die Finanzierungsmöglichkeiten sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene anhand einer Querbilanzierung tatsächlich erkennen zu können, ist eine integrierte Kosten- und Finanzierungsübersicht für die Einzelprojekte erforderlich.“
Im Bericht sind keine Gründe angegeben, warum der Arbeitshilfe nicht gefolgt werden soll oder kann. Ohne diese Übersicht macht ein Selbstbindungsbeschluss keinen Sinn.
Änderungsantrag 3
Betreff: Nahverkehrsplan für den übrigen ÖPNV des Landkreises Oder-Spree 2012/2016 als Grundlage der Analyse und der Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots nehmen
Beschlussempfehlung: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Aussagen der Analyse und die Zielsetzungen der Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV sind an Hand des Nahverkehrsplans für den übrigen ÖPNV des Landkreises Oder-Spree für die Jahre 2012 bis 2016 zu überprüfen und zu qualifizieren, bevor ein Selbstbindungsbeschluss gefasst wird.
Begründung:
Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung durch den übrigen Öffentlichen Personennahverkehr (üÖPNV) hat der Landkreis (Aufgabenträger) als Aufgabe der Daseinsvorsorge und freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe zu realisieren. Der Nahverkehrsplan ist die durch Kreistagsbeschluss legitimierte Vorgabe des Entwicklungsrahmens für den üÖPNV. Derzeit gilt der durch Kreistagsbeschluss Nr. 038/2012 vom September 2012 fortgeschriebene Nahverkehrsplan für die Jahre 2012 bis 2016, der für den INSEK-Entwurf – warum auch immer – nicht als Quelle herangezogen wurde. Die meisten Einschätzungen der SWOT-Analyse Verkehr und einige der unter Nr. 7.4 vorgeschlagenen Maßnahmen stehen den Aussagen des fortgeschriebenen Nahverkehrsplans 2012 diametral gegenüber (Angebots- und Nachfrageentwicklung, Leistungsfähigkeit, Anbindungsanalyse usw.) bzw. bleiben in der Beweiskraft hinter diesen zurück.
Es wird empfohlen die oben genannten Teile des INSEK-Entwurfs vor einem Selbstbindungsbeschluss der SVV zu überarbeiten. Die derzeitig im INSEK enthaltenen Aussagen würden zu Irritationen, wenn nicht gar zu Unverständnis beim Landkreis und bei den zuständigen Verkehrsunternehmen führen. Sie würden Verhandlungen über Verbesserungen des üOPNV erheblich belasten.
Folgende Änderungen der Aussagen und Maßnahmen werden in diesem Zusammenhang empfohlen:
1. Die nachfolgenden in der SWOT-Analyse Verkehr auf Seite 65 des Berichts ausgewiesenen Schwächen sollten gestrichen werden:
- „Verknüpfung mit Mittelbereich nur über Buslinien mit großen Taktzeiten“ und „Keine Nahverkehrsverbindung ins GVZ Berlin Ost“
2. Die an gleicher Stelle ausgewiesene Schwäche „Fehlende Nord-Süd- Bus und Bahnanbindung (an Orte wie Königs Wusterhausen, den Flughafen Berlin-Schönefeld/BER oder Strausberg)“ sollte wie folgt geändert werden:
- „Fehlende Busanbindung an Königs Wusterhausen und an den Flughafen Berlin Schönefeld/BER“.
Begründung:
Unter „Ergänzender ÖPNV“ sind auf Seite 61 alle Buslinien aufgeführt, die Erkner mit dem Umland verbinden. Aber schon eine Seite weiter fehlt die Buslinie 161, die von Erkner über Rahnsdorf nach Schöneiche führt, in der Betrachtung der Verbindungen Erkners mit den Gemeinden des Mittelbereichs. Dort heißt es im dritten Absatz, dass die Buslinien 418, (über Woltersdorf nach Rüdersdorf), 420 (über Woltersdorf nach Schöneiche bei Berlin) und 950 (bis Strausberg) die einzigen Verbindungen mit den Gemeinden des Mittelbereichs darstellen.
Die Nordanbindung nach Strausberg über Woltersdorf, gewährleistet die Buslinie 950. Die Busse fahren montags bis freitags von 5 Uhr an bis 21 Uhr halbstündlich bzw. stündlich (insgesamt 26 Fahrten). Von fehlender Busanbindung nach Strausberg kann deshalb keine Rede sein.
Erkner ist mit den Siedlungsgebieten von Woltersdorf und Schöneiche über mehrere Buslinien verbunden. Woltersdorf ist in etwa einem 30-Minutentakt (Buslinien 418, 420 und 950, im Ort über die Straßenbahnlinie 87 in Richtung Schleuse und S-Bahnhof) erreichbar. Nach Schöneiche verkehrt die BVG-Buslinie 161, darunter werktags in der Haupt- und Nebenverkehrszeit bis zur Lübecker Straße im 20-Minuten-Takt und weiter zur Dorfaue stündlich bis 21 Uhr.
Das GVZ Berlin Ost wird direkt über die Buslinie 436 erreicht. Die Fahrt von Erkner Bhf/ZOB nach Freienbrink HLZ dauert 20 bis 25 Minuten. Offensichtlich konnten die Autoren des INSEK mit dem Haltestellen-Begriff HLZ – Handels- und Logistikzentrum nichts anfangen.
Eine Bahnanbindung nach Königs Wusterhausen und zum Flughafen Schönefeld/BER besteht über die bekannten Regionalexpress- bzw. Regionalbahnlinien sowie die S-Bahn via Berlin Ostbahnhof/Ostkreuz. In der Tat wäre es von Vorteil (Zeitersparnis), wenn direkte Busverbindungen nach KW und zum BER angeboten werden könnten (wie das auch Maßnahme 7.4 vorsieht).
3. Als weitere Schwäche sollte in die Liste aufgenommen werden:
- „Vom Verkehrskunden als unübersichtlich und nicht optimal gestaltet empfundenes Angebotssystem im Raum Erkner“
4. Die Maßnahme 7.4 „Ausbau ÖPNV-Vernetzung Mittelbereich / Nord-Süd-Verkehr stärken“ (Seite 123 und Tabelle) wird geändert in „Verbesserung des üÖPNV-Angebots im Mittelbereich, Einrichtung von Linien Richtung Süden“
Die Maßnahmebeschreibung könnte folgende Fassung erhalten:
- „In Zusammenarbeit mit dem Landkreis Oder-Spree (Aufgabenträger des übrigen ÖPNV – üÖPNV) den zuständigen Verkehrsbetrieben und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) wird sich Erkner einsetzen für
– 7.4.1 Verbesserung des Angebotssystems im Raum Erkner;
– 7.4.2 Verbesserungen und Verlängerungen des Angebots an Busfahrten bis in die späten Abendstunden im Mittelbereich, um Berufspendlern aus dem Mittelbereich die Möglichkeit zu bieten, ohne eigenes Auto nach Hause zurückzukehren;
– 7.4.3 direkte Busverbindungen nach Königs Wusterhausen, Wildau und Schönefeld;
– 7.4.4 zusätzliche Haltestellen im Stadtgebiet, unter anderem am Friedensplatz (Zukünftiges Gesundheits- und Behördenzentrum).
Änderungsantrag 4
Betreff: Maßnahme 4.3 „Öffnung des Bahnhofsvorplatzes zum Ufer“
Beschlussempfehlung: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Maßnahme 4.3 auf Seite 113, in der Karte und in der Tabelle wird wie folgt ausgewiesen:
- „Öffnung und Aufwertung des Uferbereiches am Flakenfließ“.
Die Beschreibung der Maßnahme erhält folgende ergänzte Fassung:
- „Der nördliche Uferbereich des Flakenfließ in Bahnhofsnähe zwischen Friedrichstraße und Flakensteg soll geöffnet und gestaltet werden: Aufstellen von Bänken, temporäre Bepflanzungen, Verbesserung der Beleuchtung.“
Begründung:
Eine Öffnung des Bahnhofsvorplatzes zum Ufer hin ist unmöglich und wohl auch nicht bezweckt. Die empfohlene Änderung der Bezeichnung und der Beschreibung der Maßnahme dient der Klarstellung der inhaltlichen Ausrichtung des Gewollten.
Änderungsantrag 5
Betreff: Verbesserung der Aussichten auf neue Fahrradabstellanlagen am Bahnhof (Maßnahmen 4.1 und 4.5)
Beschlussempfehlung: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In der Beschreibung zu Maßnahme 4.1 Strategie zur Entwicklung des Bahnhofsumfeldes (Seite 113) wird der dort aufgeführte zweite Eckpunkt geändert in:
- „Erweiterung der PKW-Stellplätze ohne zusätzlichen Flächenverbrauch“.
In der Beschreibung zu Maßnahme 4.5 Parkhaus Bahnhof (Seite 114) wird Satz 1
wie folgt gefasst:
- „Prüfung der Möglichkeiten, mittelfristig zusätzlich ein Parkhaus für PKW und Fahrrad in Bahnhofsnähe einzurichten, um so neue Stellflächen zu gewinnen.“
Begründung:
Mit den Änderungen sollen die kurz- und mittelfristigen Aussichten für die Erweiterung der Stellplatzkapazitäten für Fahrräder verbessert werden. Die strikte Vorgabe, „Erweiterung der Stellplätze ohne zusätzlichen Flächenverbrauch“ würde die Prüfungen für das Aufstellen zusätzlicher Fahrradabstellanlagen (Maßnahme 4.6) unnötig verkomplizieren. Die Parkhausprüfung soll auch für PKW und Fahrrad unter einem Dach erfolgen. Derartige Parkhäuser finden sich bereits im Umfeld von Berlin, beispielsweise in Blankenfelde.
Änderungsantrag 6
Betreff: Aufnahme der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans als Maßnahme in das Zentrale Vorhaben 5: Sorgsamer Umgang mit knappen Flächen
Beschlussempfehlung: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In das Zentrale Vorhaben 5 wird nach der Maßnahme 5.1 die folgende Maßnahme eingefügt:
- „5.2 Grundlegende Neuaufstellung des Flächennutzungsplans“
Die Beschreibung der Maßnahme erhält folgende Fassung:
- „Mit der Grundlegenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wird den veränderten rechtlichen und kommunalpolitischen Rahmenbedingungen Rechnung getragen. Wesentliche Ergebnisse des INSEK-Prozesses werden in Festsetzungen des FNP überführt und damit in gewissem Maße verbindlich.“
Für die inhaltliche und zeitliche Einordnung der Maßnahme sollen die Festlegungen der Maßnahme 5.1 gelten. Die bisherige Maßnahme 5.2 wird Maßnahme 5.3 usw.
Begründung:
Die Grundlegende Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) hatte die SVV im Frühjahr 2010 beschlossen. Für dieses Vorhaben sind nach Angaben der Stadtverwaltung mehr als 100.000 Euro an Ausgaben entstanden. Im INSEK wird an mehreren Stellen auf den in Arbeit befindlichen Plan verwiesen, so auf Seite 47 und 126. Es kann erwartet werden, dass bereits ein hoher Anarbeitungsstand des Entwurfs erreicht ist, so dass diese Maßnahme spätestens 2016 abgeschlossen werden kann.
Die Einbeziehung der breiten Bevölkerung in die für sie relevanten Entscheidungsprozesse über die gesetzlich vorgeschriebenen Instrumente hinaus ist in Erkner selbstverständlich (siehe Seite 78). Die Einbeziehung in die Neuaufstellung des FNP über die gesetzlich vorgeschriebenen Instrumente hinaus könnte dafür einen weitern Beweis liefern.
Änderungsantrag 7
Betreff: Streichung der Maßnahme 5.5 Entwicklung von Garagenanlagen zu Bauland
Beschlussempfehlung: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- „Maßnahme 5.5 Entwicklung von Garagenanlagen zu Bauland wird gestrichen.“
Begründung:
Alle vorhandenen Garagenstandorte wie zum Beispiel am Schützenwäldchen, am Fichtenauer Weg/Im Winkel, im Gewerbegebiet zum Wasserwerk, Ahornallee, so steht es in der Beschreibung der Maßnahme, sind in Bezug auf die Umwidmung zu Bauland zu prüfen. Diese Prüfung kann sich die Stadtverwaltung ersparen, denn alle Garagenanlagen stehen auf Bauland und nicht irgendwo im Niemandsland. Sie brauchen demzufolge nicht in Bauland umgewidmet werden.
Änderungsantrag 8
Betreff: Zurückstellung der Maßnahme 5.6 Entwicklung der Reservefläche Karutzhöhe gem. FNP
Beschlussempfehlung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Maßnahme 5.6 Entwicklung der Reservefläche Karutzhöhe gem. FNP wird auf die Zeit nach 2020/2022 zurückgestellt.
Begründung:
Bei der Reservefläche handelt es sich um Forstfläche im Eigentum des Landes Brandenburg. Gemäß Landeswaldgesetz und Landeshaushaltsordnung besteht derzeit keine Handhabe für die Umwandlung in Wohnbauland. Laut Baulückenerhebung 2010 gibt es im Innenbereich noch geeignete Flächen im Umfang von mehr als 10 Hektar für den Wohnungsbau in erheblichem Umfang gibt. Dabei wurde in der Erhebung nur die Eignung der Flächen für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern untersucht, nicht aber von Mehrfamilienhäusern (wie Stadtvillen).
Die Reservefläche befindet sich in der Schutzzone II der Trinkwasserfassung Hohenbinder Straße. In dieser Schutzzone sind Hoch- und Tiefbauten verboten, sofern sie sich zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Schutzgebietes außerhalb der bebauten Ortslage befanden. Das ist hier der Fall.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Erkner fehlt die Ausweisung der zur Trinkwasserfassung Hohenbinder Straße gehörigen Schutzzonen. Daraus lässt sich keinerlei Anspruch auf Umwandlung der Forstfläche in Wohnbauland ableiten. Diese Trinkwassergewinnungsanlage gewinnt für die Versorgung der Einwohnerschaft mit Trinkwasser immer größere Bedeutung, da auf Grund von Qualitätsproblemen bereits mehrere Tiefbrunnen der Brunnengalerie rechts an der Straße nach Neu Zittau abgeschaltet werden mussten.
In diesem Zusammenhang werden Klarstellungen im Text angeregt:
Auf Seite 35 werden als Ursachen für den Flächenmangel als Entwicklungshemmnis angeführt:
- „= Aufgrund von übergeleitetem Recht (Beschluss des Rates des Bezirkes Frankfurt (Oder) vom 12.01.1965) lag die Gemarkung Erkner trotz großflächiger industrieller Altlasten auch nach 1990 vollständig im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Grünau-Grünheider Wald- und Seengebiet“. Eine Umwidmung zu Bauland war somit nahezu ausgeschlossen.“
Zur Klarstellung: Dass eine Umwidmung nahezu ausgeschlossen war, ist schlichtweg falsch. Das wird zum Beispiel schon an der Aussage auf Seite 33 oben deutlich. Dort heißt es: „Ganz im Süden des Stadtteils (gemeint ist Buchhorst) wurde Ende der 1990er („Jahre“, fehlt) das erste große überwiegend aus Doppel- und Reihenhäusern bestehende Neubaugebiet „Am Schützenwäldchen“ errichtet.“ Das „Kurpark-Center, eine kleine Einzelhandelskonzentration“, wie es an gleicher Stelle heißt, entstand ebenfalls Mitte der 1990er Jahre. Beide Areale wurden ohne Probleme aus dem LSG und darüber hinaus in Teilen aus dem Trinkwasserschutzgebiet ausgegliedert.
- „= Selbst die bereits abgestimmten und genehmigten Bauflächen des wirksamen FNP von 2000 wurden nicht vollständig bei der Festlegung der neuen Verordnung über das LSG (Landschaftsschutzgebiet) „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet vom Dezember 2006 ausgeschlossen und liegen geringfügig wieder im LSG.“
Zur Klarstellung: Bei den Flächen handelt es sich mitnichten um „abgestimmte und genehmigte Bauflächen“, sondern um abgestimmte Reserveflächen, die unter bestimmten Voraussetzungen in Bauflächen umgewandelt werden können. Die Voraussetzungen fehlen derzeit. Dass die Reserveflächen geringfügig wieder im LSG liegen, hat die Stadtverwaltung sich selbst zuzuschreiben.
Auf Seite 87 unten wird zum Entwurf der Verordnung zur Neufestsetzung dieser Trinkwasserschutzgebiete ausgeführt:
- „Nach dem Verordnungsentwurf soll die Trinkwasserschutzzone III nahezu auf den gesamten südlichen Teil der Stadt Erkner u.a. mit den bebauten Gebieten in Buchhorst, Karutzhöhe bis Hohenbinde und Freienbrink ausgedehnt werden. Die im aktuellen zweiten Verordnungsentwuf von 12/2013 aufgelisteten 65 Verbote und Untersagungen für die Zone III bedeuten neben den Einschränkungen des Landschaftsschutzgebietes außerordentlich gravierende Beschneidungen von Entwicklungsmöglichkeiten und Beeinträchtigungen der Wohn- und Arbeitsbedingungen der betroffenen Siedlungsflächen im Bestand.“
Dazu ist zu bemerken:
Das ist übelste Stimmungsmache gegen den Landkreis und das Landesministerium für Umwelt und Landwirtschaft. Tatsächlich bestehen Einschränkung für die genannten Siedlungsflächen, also den Innenbereich darin, dass das Anwenden von Auftaumitteln auf Straßen, Wegen oder sonstigen Verkehrsflächen ausgenommen auf der BAB 10, Landes- und Kreisstraßen sowie ausgenommen bei Extremwetterlagen wie Eisregen und das Errichten und Erweitern von vertikalen Anlagen zur Gewinnung von Erdwärme verboten sind. Die Straßenreinigungssatzung der Stadt schreibt übrigens für das Anwenden von Auftaumitteln gleiches vor.
Empfehlung: Die Beschreibung der Maßnahme 4.2 Aufwertung des öffentlichen Raumes im Bahnhofsumfeld (Seite 113) ist zu ändern.
Dort heißt es ab Satz 2: „Der Bahnhofsvorplatz soll durch geeignete Maßnahmen wie z.B. Begrünung, das Aufstellen von Bänken, Laternen aber auch anderen Bodenmaterialien aufgewertet werden. Ein Fußwegenetz ist einzurichten …“. „Laternen aber auch anderen Bodenmaterialien“ sollte aus Satz 2 gestrichen werden. Die Beleuchtung des Bahnhofsvorplatzes ist hervorragend. Was unter „Aufstellen von … anderen Bodenmaterialien“ verstanden werden soll, erschließt sich dem Leser nicht. Satz 3 sollte ebenfalls gestrichen werden. Auf dem Bahnhofsvorplatz besteht, welch Wunder - ein Fußwegenetz.
Empfehlung: Maßnahme 1.2 „Separates Tourismusinformationsbüro an geeigneter Stelle“, bauliche Maßnahme mit hoher Priorität, die im Zeitraum bis 2020 umgesetzt werden soll, nicht weiter zu verfolgen.
Erkner verfügt bereits über zwei Informationspunkte für Touristen, im Rathaus und im Gerhart-Hauptmann-Museum, beides Orte mit hohem Besucheraufkommen. Diese haben sich bewährt. Zwar soll erst einmal geprüft werden, aber diese Prüfung kostet Geld, da die Stadtverwaltung in aller Regel externe Sachverständige damit betraut.
In vielen Städten sind diese Tourismusbüros im Rathaus untergebracht, so dass Touristen von sich aus das Rathaus als ersten Anlaufpunkt sehen und ansteuern. Die Beratung von Reisenden zu Bahn- und Busverbindungen in und um Erkner wird über die Bahnhofsfiliale Eckert. gut abgedeckt. Ein Ständer mit aktuellen Kultur-, Freizeit- und Beherbergungsangeboten in Erkner und Umgebung sollte dort noch eingerichtet werden. Im Übrigen sind inzwischen drei Viertel aller Menschen im Alter bis zu 65 Jahren „online“, Tendenz steigend. Auf diese Innovation sollte sich Erkner, wie im Text richtig vermerkt, einstellen.
Empfehlung: Änderung der auf Seite 33 getroffenen Aussage: „In Karutzhöhe befinden sich keine größeren Einrichtungen für den Einzelhandel.“ In Karutzhöhe befinden sich überhaupt keine Einrichtungen für den Einzelhandel befinden.
Empfehlung: Änderung der auf Seite 36 wird in Bezug auf die „Kalkschlammhalde“ östlich der Breitscheidstraße getroffenen Aussage: „Das vorrangige Sanierungsziel besteht in der Sicherung der Ufer- und Böschungsbereiche im Bereich der Löcknitz sowie in der Unterbindung von Schadstoffeinträgen ins Wasser.“ Die außerordentlich aufwändige Sanierung wurde im Frühjahr 2014 erfolgreich abgeschlossen.
Empfehlung: Streichung des auf Seite 47 Absatz 2, letzter Satz unter Herausforderungen bezüglich der Siedlungs- und Wohnflächenentwicklung Angeführten: „Als langfristige und mühevolle Aufgaben zählen ein anzustrebender Flächenankauf mit Berlin sowie weitere umfassende Bodensanierungen.“ Der Flächenankauf sollte doch vom Tisch sein, oder?
Empfehlung: Ändern der Maßnahme 5.7 Entwicklung Konversions- und Altindustriefläche, die in Teilen falsch bzw. widersprüchlich abgefasst ist. Konversionsflächen gibt es gar keine im Stadtgebiet Erkner. Die Maßnahme soll eine hohe Priorität haben, ist aber in der Umsetzungstabelle erst langfristig nach 2025 eingeordnet. Weiter heißt es hier im Widerspruch dazu, dass die Sanierung der ehemals industriell genutzten Flächen im Bereich Bahnhof / Flakenfließ / IRS soll fortgesetzt werden soll. Eine Nutzung ist erst mittelfristig anzustreben.
Was „weitere umfassende Bodensanierungen“ betrifft, ist zudem festzustellen, dass es bisher keine Bodensanierungen gegeben hat (siehe Seite 11 unter „industrielle Vergangenheit“, wohl aber Maßnahmen zur Reinigung stark kontaminierten Grundwassers (so genannte Phenolblase).
Lothar Kober
Stadtverordneter, Fraktion DIE LINKE
