18. SVV, 5. Dezember 2017: Fragen der Stadtverordneten Rita-Sybille Heinrich zur Essengeldsatzung
Sehr geehrte Frau Warmuth, sehr geehrte Frau Schindelasch,
im Rahmen der Diskussion zur neuen Essengeldsatzung der Stadt Erkner ergeben sich aus der vorliegenden Kalkulation folgende Fragen, um deren schriftliche Beantwortung und mündlichen Vortrag ich Sie bitte:
- Welche Caterer sind durch die Träger der einzelnen Kita gebunden bzw. welche Kita kocht selbst? Welchen Caterer hat die Stadt für die Grundschule gebunden?
- Ist in den genannten Kosten für den Lebensmitteleinsatz die MwSt. enthalten. Wenn ja welcher Prozentsatz?
- In der Kita Sonnenschein ist vorübergehend der Caterer Dussmann gebunden worden. Die Kitaleitung und der KEB haben sich für die Zeit nach der Fertigstellung der Bauarbeiten für einen günstigeren Essenanbieter entschieden. Kann davon ausgegangen werden, dass dann der Ansatz der Kita Eichhörnchen von 1,06 € (=/0,39 €) zum Tragen kommt?
- Warum wird im §2 Abs. 2 die Versorgung mit Getränken angeführt, obwohl laut KitaG § 17 durch die Eltern lediglich ein Zuschuss in Höhe der durchschnittlich ersparten EIGENaufwendungen zum MittagESSEN festgeschrieben ist und alle anderen Versorgungen über die Elternbeiträge abgegolten werden?
- Wie wurden im §3 Abs. 3 die durchschnittlichen Arbeitstage ermittelt und warum werden den Beitragspflichtigen unterschiedliche Rabatthöhen gewährt?
- mit Ferienbetreuung =17 Tage Rabatt
- ohne Ferienbetreuung= 24 Tage Rabatt
- Wie erklären Sie die enormen Unterschiede der Kosten für den Lebensmitteleinsatz und wie erklären Sie den unterschiedlichen monetären Aufwand für Kinder einer Familie deren Kinder unterschiedliche Einrichtungen besuchen?
- Sind diesbezüglich Rücksprachen mit den Trägern geführt worden, die einen Zuschuss ungedeckter Aufwendungen erhalten, vorausgesetzt sie haben eine wirtschaftliche Betriebsführung nachgewiesen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und wenn nein, wann wird mit den Trägern gesprochen?
- Die bereits überreichte Kalkulationsliste mit 18 Menüs der Horteinrichtung Koboldland aus 2017 weist eklatante Abweichungen zu den Angaben des DRK (in allen Einrichtungen) aus. Setzt man die Angaben der Kitas AM KIRCHTURM und EICHHÖRNCHEN ins Verhältnis zu den Angaben der DRK-Einrichtungen so ist die Frage nach der wirtschaftlichen Betriebsführung zu stellen. Auf Basis der Angaben des DRK, als größter Träger in der Stadt, sollen Eltern mit Kindern in wirtschaftlich günstiger arbeitende Einrichtungen zu einer Erhöhung der Essengelder herangezogen werden. Sollten die Einrichtungen mit geringeren Aufwendungen bei den niedrigeren Essengeldern bleiben, gleicht die Stadt bei Bedarf auf der Basis der „Trägeressengelder“ oder auf der Basis dieser Satzung aus?
- Wie viel kostet eine Mahlzeit in den einzelnen Kita und den Altersgruppen?
- Wie hoch war der Zuschuss durch die Stadt für ein Essen an der Grundschule? Wurde hier auch ein Getränk als Bestandteil gewertet? Wenn ja, wie hoch waren die Getränkekosten?
- Wenn nein, soll künftig auch an der Grundschule ein Getränk gereicht werden und in welcher Form soll dies geschehen? Hier ist der Aspekt der Müllvermeidung zu beachten!
- Wie viel kostet gegenwärtig ein Mittagessen für Dritte in den Einrichtungen?
- Nach den Überprüfungen der einbezogenen Kosten sollten folgende nicht Bestandteil der Beitragsberechnung sein, da diese z.T. nicht explizit nachweisbar, sondern auf Annahmen beruhen, durch die sozial gestaffelten Betreuungsbeiträge abgegolten sind oder nicht der Richterlichen Auffassung aus dem Urteil des OVG 6 B 87.15 entsprechen:
- Energiekosten in der Kita: Wofür? Eventuell in BK enthalten!?
- Wasser/Abwasser: Wie ermittelt?
- Heizkosten in der Kita: Wofür? Bereits in BK enthalten!
- Heizkosten des Caterers: Warum?
- Energiekosten des Caterers als durchschnittlich ersparte Eigenaufwendungen zu hoch! Siehe auch hier bereits überreichte Berechnungen!
- Abschreibungen jeglicher Art: nicht in häuslicher Gemeinschaft üblich
- Abfallbeseitigung in den Kita: wie erfolgt Nachweis? Bereits in BK enthalten und in elterlichen Haushalten verschwindend gering! Hier 0,02 € pro Essen = bedenklich!!
Dopplungen der Anfragen zu denen von Frau Dr. Strauß ergeben sich aus der chronologischen Bearbeitung der erst nach dem Hauptausschusssitzung zur Verfügung gestellten Kalkulationen.
Ich bitte um die Beantwortung der Anfragen im Rahmen der Diskussion zur Essengeldsatzung.
Rita-Sybille Heinrich
Mitglied der Fraktion DIE LINKE in der SVV Erkner, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Soziales, Jugend, Gleichstellung, Sport, Kultur; Mitglied im Ausschuss Finanzen, Haushaltsplanung, Wirtschaftsförderung, Tourismus
