Antrag der Linksfraktion "Aufhebung von Sanktionen im Bereich Kosten der Unterkunft"
Der Landrat wird aufgefordert, mit Wirkung ab dem 01. 07. 2015 alle über diesen Zeitpunkt hinaus geltenden Bescheide mit „nicht angemessenen Kosten der Unterkunft“ an die aktuellen Werte anzupassen
Sachdarstellung:
In der Beantwortung der entsprechenden Anfrage im Juli-Kreistag wurde ausgeführt, dass
- die nach dem Gutachten angepassten Werte zur Beurteilung angemessener Kosten
der Unterkunft ab dem 01. 07. 2015 angewendet werden;
- bestandskräftige Bescheide nicht angefasst werden sollen.
Das hätte zur Folge, dass bis an den Dezember 2016 heran offenkundig ungerechtfertigte Sanktionen in Kraft bleiben.
Im Zweifel dürften die Betroffenen in einem Rechtsstreit gute Aussichten auf Erfolg haben.